Die Schweiz stärkt die Steuertransparenz mit der EU
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Der Schweizer Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu einem Änderungsprotokoll zum bestehenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (AIA). Das Abkommen, das 2017 in Kraft treten soll, gewährleistet den automatischen Informationsaustausch und enthält Bestimmungen über die Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen und wird an den überarbeiteten OECD-Standard angepasst.
Konsultation und Zeitplan für die Umsetzung
Das neue Änderungsprotokoll zum Steuerinformationsaustausch Schweiz-EU, das am 20. Oktober 2025 in Brüssel unterzeichnet wurde, enthält neue Regeln für die gegenseitige Amtshilfe zwischen der Schweiz und der EU bei der Beitreibung von Steuerforderungen im Mehrwertsteuerbereich. Um die Verwaltungseffizienz zu erhöhen, können nur Forderungen, die einen bestimmten Mindestbetrag überschreiten, eingefordert werden, und das unterstützende Land kann eine Pauschalzahlung zur Deckung der Verwaltungskosten einbehalten.
Die EU und die Schweiz sind übereingekommen, innerhalb von vier Jahren zu prüfen, ob die Zusammenarbeit auf die Beitreibung anderer Steuerforderungen ausgeweitet werden kann, wobei das Ergebnis noch nicht feststeht. Insbesondere wird keine der bestehenden Bestimmungen, wie z. B. die Quellensteuerbefreiung für verbundene Unternehmen, geändert und bleibt bestehen.
Der Hauptgrund für die Einleitung dieses Verfahrens und die vorgeschlagenen Änderungen ist die Verpflichtung der Schweiz, den aktualisierten OECD-Standard einzuhalten, und sie stehen in keinem Zusammenhang mit den allgemeinen Verhandlungen über das Paket der bilateralen Abkommen Schweiz-EU.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 6. Februar 2026, danach wird das Protokoll dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Auch wenn der Bundesrat plant, die aktualisierten technischen OECD-Bestimmungen für den AIA ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden, werden die neuen Bestimmungen über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Mehrwertsteuerforderungen nicht beeinflusst.
Fazit
Mit dem Änderungsprotokoll wird die Angleichung der Schweiz an die internationalen Transparenzstandards weiter verschärft und gleichzeitig ein vorsichtiger, verwaltungsbewusster Rahmen für die Beitreibung von Mehrwertsteuerforderungen geschaffen. Die Steuerpflichtigen sollten die notwendigen Schritte unternehmen, um sich auf die verbesserten AIA-Meldeverfahren vorzubereiten. Da der Schwellenwert der ausschlaggebende Faktor ist, sollten die Steuerpflichtigen beobachten, wie diese Frage abschließend geregelt werden wird.
Quelle: Portal der Schweizer Regierung
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