Schweizer Bundesgericht entscheidet über Mehrwertsteuer für Sportturniere

Das Schweizerische Bundesgericht hat ein Urteil in einem Fall veröffentlicht, der die mehrwertsteuerliche Behandlung von Turnierstartgebühren betrifft, die von einem mehrwertsteuerpflichtigen Verband, der die jährliche Grand-Prix-Tennisturnierserie organisiert, erhoben und eingezogen wurden, sowie von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Entscheidung des Gerichts liefert wichtige Leitlinien zur mehrwertsteuerlichen Behandlung und Vorsteuerrückerstattung für Sportveranstaltungen und ähnliche Aktivitäten.
Sachverhalt und endgültiges Urteil
Im Jahr 2021 führte die ESTV eine Steuerprüfung für die Jahre 2015 bis 2019 durch und kam zu dem Schluss, dass der Verband der tatsächliche Veranstalter der Turnierserie war und dass die von den teilnehmenden Tennisspielern gezahlten Teilnahmegebühren ihm zuzurechnen waren.
Da die Turniere als mehrwertsteuerbefreite Aktivitäten galten, stellte die FTA ferner fest, dass der Verband nicht berechtigt war, die Vorsteuer auf die damit verbundenen Transaktionen abzuziehen. Aufgrund dieser Feststellungen verhängte die FTA eine Vorsteuerkorrektur in Höhe von 79.500 CHF (rund 85.500 EUR), die sie in einem Steuerbescheid vom Oktober 2021 forderte.
Nachdem die FTA ihre Entscheidung nach einer Beschwerde des Verbandes im Juni 2023 und im Juli 2024 zweimal bestätigt hatte, legte der Verband Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Das BVGer wies die Beschwerde jedoch in seinem Urteil vom August 2025 ab, woraufhin der Verband eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht einreichte. In seiner Beschwerde beantragte der Verband die Aufhebung des Urteils des BVGer und entweder die Rückweisung der Sache an die ESTV zur Neubewertung der Steuerforderung oder alternativ die Rückweisung an die Vorinstanz.
In der Analyse des Falles stellte das Gericht fest, dass ein objektiver Dritter aufgrund der Turnierregeln, der Darstellung auf der Website und des Anmeldeverfahrens den Verband als Anbieter der relevanten Dienstleistungen betrachten würde.
Der Verband erklärte hingegen, er sei lediglich eine technische Plattform oder ein direkter Vertreter der einzelnen Tenniszentren. Aus dieser Position heraus werde die Teilnahmegebühr an die jeweiligen Zentren gezahlt und decke lediglich die Platzmiete ab, was mit Online-Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking.com vergleichbar sei. Dementsprechend vertrat der Verband die Auffassung, dass eine unterschiedliche Behandlung eine Ungleichbehandlung darstelle, die gegen den Verfassungsgrundsatz verstoße.
Das Gericht stellte fest, dass die Teilnehmer in erster Linie für die Teilnahme an dem landesweiten Wettbewerb zahlen und nicht für die lokale Platzmiete, sodass die entscheidende Dienstleistung für Mehrwertsteuerzwecke die Organisation der Turnierserie selbst ist. Folglich wird der Verband als Dienstleister der Turnierserie angesehen, die Berufung wurde in vollem Umfang zurückgewiesen und somit die strittige Vorsteuerkorrektur bestätigt.
Fazit
Die Feststellungen und Auslegungen des Gerichts unterstreichen, dass Unternehmen, die sich als Organisatoren von landesweiten Sportveranstaltungen präsentieren, unabhängig von ihren internen Vereinbarungen oder Zahlungsströmen mit lokalen Veranstaltungsorten als Dienstleister behandelt werden. Wenn sich die Teilnahmegebühren auf mehrwertsteuerbefreite sportliche Aktivitäten beziehen, ist zudem kein Vorsteuerabzug möglich. Sportorganisationen und Veranstalter müssen ihre externe Rolle und ihre Mehrwertsteuerpflicht bei der Gestaltung von Turnieren und ähnlichen Aktivitäten sorgfältig prüfen.
Quelle: Schweizerisches Bundesgericht
Ausgewählte Einblicke
Mehrwertsteuerreform in Mosambik: Digitale Güter und Dienstleistungen ab 2026
🕝 February 17, 2026
Verschwundene Händler und Mehrwertsteuerbetrug: Urteil eines litauischen Gerichts
🕝 February 9, 2026
Kontinuierliches Lernen in Steuer- und Rechnungswesen: Teams für eine schnellere Zukunft aufbauen
🕝 January 27, 2026
Änderungen bei der Mehrwertsteuer und der Digitalsteuer in Simbabwe 2026
🕝 January 19, 2026Mehr Nachrichten von Switzerland
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.
-e9lcpxl5nq.webp)
