Südafrikas Mehrwertsteuer-Entwurf fördert elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung
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Am 16. August 2025 veröffentlichte das südafrikanische Finanzministerium einen Entwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, um neue Definitionen für die elektronische Rechnungsstellung, die elektronische Berichterstattung (E-Reporting) und einen Interoperabilitätsrahmen einzuführen, der den dezentralisierten Austausch elektronischer Dokumente zwischen Lieferanten und Empfängern erleichtern soll. Dies sind die drei Hauptkomponenten der Strategie zur Modernisierung des nationalen Mehrwertsteuersystems.
Vorgeschlagene Schlüsseländerungen
Die vorgeschlagenen Änderungen legen den Grundstein für Südafrikas Übergang zu einer stärker digitalisierten Steuerbefolgung, indem sie Definitionen für elektronische Rechnungsstellung, elektronische Berichterstattung und einen Interoperabilitätsrahmen einführen. Wie bereits erwähnt, wird die elektronische Rechnungsstellung als eine Steuerrechnung anerkannt, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden muss. Außerdem müssen E-Invoicing-Systeme zur automatischen Verarbeitung in der Lage sein. Die technischen Spezifikationen müssen jedoch noch vom Minister festgelegt werden.
E-Reporting wird definiert als die elektronische Übermittlung von Steuerdaten aus elektronischen Rechnungen, elektronischen Lastschriften und elektronischen Gutschriften an SARS und gegebenenfalls an Lieferanten und Empfänger. Die dritte Komponente der vorgeschlagenen Gesetzgebung bezieht sich auf den Interoperabilitätsrahmen, der als dezentralisiertes Netzwerk von Dienstleistern beschrieben wird, das den Austausch und die Freigabe von elektronischen Dokumenten zwischen Handelspartnern ermöglicht.
Obwohl dies nur die Definitionen sind, ist es offensichtlich, dass die südafrikanische Steuerbehörde (SARS) sich der Umsetzung des rechtlichen Rahmens für die Einführung von E-Invoicing und E-Reporting, einschließlich der Einführung der CTC-Regelung, verschrieben hat.
Schlussfolgerung
Unternehmen sollten auch weiterhin die anstehenden gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung und dem elektronischen Berichtswesen, insbesondere die technischen Anforderungen, im Auge behalten, vor allem weil die vorgeschlagenen Änderungen nur einer der vielen Schritte sind, die Teil des Prozesses zur Einführung neuer Compliance-Pflichten sein werden.
Zu den nächsten Schritten gehören die Festlegung des Zeitplans für die Umsetzung und die Definition der Anforderungen an die Dienstleister im Rahmen der Interoperabilität. Bis dahin können die Unternehmen ihre bestehenden Rechnungs- und Berichterstattungssysteme überprüfen, die Datenqualität und die Prozesse sicherstellen und eine Lösung für die elektronische Rechnungsstellung prüfen, die sich in die bestehenden Systeme integrieren lässt.

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