Erläuterung des Mehrwertsteueraufschubs in den Niederlanden

Die Niederlande sind für ihren Mehrwertsteueraufschub bekannt. Sie ermöglicht es Unternehmen, Waren aus Drittländern (außerhalb der EU) einzuführen und die Mehrwertsteuer später mit ihren Steuererklärungen zu zahlen, indem sie eine Aufschubregelung nutzen. Das Verfahren ist jedoch nicht so einfach, wie es aussehen könnte, da es die Erfüllung rechtlicher Bedingungen erfordert und manchmal die Zahlung einer Kaution beinhaltet.
Die Aufschiebung der Mehrwertsteuer in den Niederlanden gilt sowohl für ausländische als auch für inländische Importeure.
Um den Aufschub in Anspruch nehmen zu können, müssen inländische Unternehmen eine feste Niederlassung im Land haben und regelmäßig Waren mit Ursprung in Ländern außerhalb der EU einführen. Es ist wichtig, dass die Unternehmen ihre Aufzeichnungen über die bei der Einfuhr gezahlte Mehrwertsteuer sammeln und aktualisieren.
Ausländische Importeure können die MwSt-Bestimmung in Anspruch nehmen, indem sie einen niederländischen Steuervertreter, d. h. ein Logistikunternehmen oder einen unabhängigen MwSt-Berater, beauftragen. Der Vertreter ist dann für das Ausfüllen und Einreichen der MwSt-Erklärungen des ausländischen Importeurs, die Einhaltung der Fristen, das Ausfüllen der innergemeinschaftlichen Erklärungen und die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft verantwortlich.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ermöglicht es den Unternehmen, von den niederländischen Steuerbehörden die für den Einfuhraufschub erforderliche Lizenz oder Genehmigung nach Artikel 23 zu erhalten. Die Lizenz hat kein Verfallsdatum. Sie kann jedoch entzogen werden, wenn ein Unternehmen die Vorschriften nicht mehr einhält.
Der Grund für die Inanspruchnahme von Artikel 23 ist einfach: Er ermöglicht einen besseren Cashflow, da die Mehrwertsteuerzahlungen aufgeschoben werden können. Dies bedeutet, dass die Unternehmen kurzfristig mehr Geld in die Produktion und andere für das Unternehmenswachstum erforderliche Transaktionen investieren können. Wenn der Mehrwertsteueraufschub nicht in Anspruch genommen werden kann, zahlen die Unternehmen die Mehrwertsteuer normalerweise beim Zoll und erhalten erst viel später eine Mehrwertsteuererklärung, was manchmal zu einem Mangel an Mitteln führen kann.
Darüber hinaus beschleunigt der MwSt.-Aufschub nach Artikel 23 den Einfuhrprozess, da es keine Verzögerungen bei den Transaktionen gibt und die Waren sofort in die Niederlande gelangen.

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