Neue niederländische Mehrwertsteuererlasse verändern Holdinggesellschaften: Erläuterung der wichtigsten Änderungen

Am 10. Dezember 2024 veröffentlichte der niederländische Staatssekretär für Finanzen zwei neue Entscheidungen zur Mehrwertsteuerpolitik, die die steuerliche Behandlung von Holdinggesellschaften in den Niederlanden erheblich verändern werden. Diese neuen Richtlinien, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten werden, ersetzen den veralteten "Holding-Erlass" von 1991 und den "Aktienverkaufserlass" von 2004. Durch eine stärkere Angleichung der niederländischen MwSt.-Vorschriften an die europäische Rechtsprechung zielen diese Änderungen darauf ab, Unstimmigkeiten zu beseitigen, die steuerliche Transparenz zu erhöhen und ein gerechteres System zu schaffen.
Wichtige Veränderungen in der Mehrwertsteuerpolitik: Annäherung an das EU-Recht
In den letzten Jahrzehnten wurde die niederländische Politik für Holdinggesellschaften dafür kritisiert, dass sie relativ großzügige Vorsteuerabzugsmöglichkeiten zulässt, selbst für nicht steuerpflichtige oder nebensächliche Tätigkeiten. Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betonten, dass eine solche Nachsichtigkeit nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der neue Rahmen führt strengere Anforderungen für die Teilnahme an einer MwSt-Gruppe ein, definiert die Kriterien für den Vorsteuerabzug neu und legt strengere Befolgungspflichten fest.
Im Mittelpunkt der Reformen steht eine schärfere Unterscheidung zwischen "reinen" und "aktiven" Holdinggesellschaften. Nach dem neuen Rechtsrahmen gelten reine Holdings - Unternehmen, die sich auf das Halten und Verwalten von Anteilen beschränken - nicht mehr als mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer. Folglich können sie nicht an MwSt.-Gruppen teilnehmen oder die MwSt. auf entstandene Kosten abziehen. Im Gegensatz dazu können aktive Holdings - also solche, die Managementdienstleistungen erbringen oder strategische Entscheidungen treffen - weiterhin in den Genuss der Mehrwertsteuererstattung kommen, sofern sie strengere finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Integrationsstandards erfüllen.
Neue Regeln für die Beteiligung von MwSt-Gruppen
Die neue Politik verdeutlicht und verschärft die Bedingungen für Unternehmen, die sich einer MwSt-Gruppe anschließen wollen, und betont die Notwendigkeit echter wirtschaftlicher Verbindungen zwischen den Teilnehmern. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen Folgendes nachweisen:
- Finanzielle Verflechtung: Die Mehrheit der Anteile muss sich direkt oder indirekt im Besitz desselben Aktionärs oder derselben Einrichtung befinden.
- Organisatorische Integration: Es muss eine einheitliche Führungs- und Betriebsstruktur für alle Unternehmen geben.
- Wirtschaftliche Integration: Die Aktivitäten der Unternehmen müssen gemeinsam zu einem einzigen wirtschaftlichen Ziel beitragen und sicherstellen, dass die Gruppe kohärent arbeitet.
Mit diesen Änderungen soll verhindert werden, dass lose verbundene Unternehmen in MwSt.-Gruppen aufgenommen werden, um die steuerliche Integrität und die Einhaltung der Vorschriften zu fördern.
Aktualisierte Regeln für den Vorsteuerabzug: Schwerpunkt auf wirtschaftlicher Tätigkeit
Die neue Politik des Vorsteuerabzugs führt einen präziseren Rahmen ein, um zu bestimmen, welche Kosten für eine Mehrwertsteuererstattung in Frage kommen. Es wird betont, dass die auf Kosten anfallende Mehrwertsteuer nur dann abzugsfähig ist, wenn diese Kosten mit steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeiten zusammenhängen.
Kosten im Zusammenhang mit passivem Aktienbesitz oder reinen Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen. Für Kosten, die zum Abzug berechtigt sind, wird die Unterscheidung zwischen direkten Kosten und Gemeinkosten präzisiert. Direkte Kosten, wie z. B. Kosten, die bei einer Unternehmensumstrukturierung oder einem Erwerb mit einem eindeutigen Geschäftszweck anfallen, können vollständig abgezogen werden. Gemeinkosten hingegen müssen anteilig zugerechnet werden. Zufällige Aktiengeschäfte - wie einmalige Verkäufe - sind von der Pro-rata-Berechnung ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass sie sich nicht nachteilig auf die Mehrwertsteuererstattungssätze auswirken.
Praktisches Zusammenspiel der Erlasse
Die Richtlinie über die Mehrwertsteuerpflicht und die Richtlinie über den Vorsteuerabzug sind so konzipiert, dass sie Hand in Hand arbeiten. Das Recht einer Holdinggesellschaft auf Vorsteuerabzug ist untrennbar mit ihrer Einstufung als reine oder aktive Gesellschaft im Rahmen der MwSt.-Haftungsrichtlinie verbunden. Darüber hinaus ist die Teilnahme an MwSt.-Gruppen davon abhängig, dass die in beiden Dokumenten dargelegten Integrationskriterien erfüllt werden. Die Richtlinien führen auch das "Erweiterungsprinzip" ein, das es erlaubt, bestimmte Aktivitäten - wie Aktiengeschäfte oder Managementdienstleistungen - als Erweiterungen der breiteren wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zu behandeln, wenn sie einem legitimen Geschäftszweck dienen.
Auswirkungen für Holdinggesellschaften und Unternehmen
Die neue Mehrwertsteuerpolitik bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen mit sich, die je nach ihrer Struktur und ihren Tätigkeiten sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringen.
Reine Holdinggesellschaften: Diese Unternehmen stehen vor den größten Herausforderungen. Ihr Ausschluss aus den MwSt.-Gruppen und die Unmöglichkeit, die MwSt. auf entstandene Kosten zurückzuerhalten, werden wahrscheinlich zu höheren Betriebskosten führen. Viele reine Holdinggesellschaften müssen möglicherweise Umstrukturierungsoptionen prüfen oder die Integration zusätzlicher wirtschaftlicher Aktivitäten in Betracht ziehen, um die Steuereffizienz zu erhalten.
Aktive Holdinggesellschaften: Aktive Holdinggesellschaften hingegen können von dem neuen Rahmen profitieren, wenn sie ihre Tätigkeiten strategisch ausrichten. So können beispielsweise Unternehmen, die internationale Aktiengeschäfte außerhalb der EU tätigen, die volle Mehrwertsteuer zurückerhalten, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen. Die klareren Regeln für Direkt- und Gemeinkosten ermöglichen es den Unternehmen außerdem, ihre Kostenzuweisungsstrategien zu optimieren, was sowohl die Einhaltung der Vorschriften als auch die steuerliche Effizienz verbessert.
Einhaltung der Vorschriften und Verwaltungsaufwand
Die strengeren Anforderungen für die Teilnahme an MwSt-Gruppen und den Kostenabzug werden den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erhöhen. Die Unternehmen müssen eine detaillierte Dokumentation führen, um die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Integration innerhalb von MwSt-Gruppen nachzuweisen. Darüber hinaus müssen die Unternehmen eine klare Verbindung zwischen den entstandenen Kosten und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten herstellen. Bei gemischt genutzten Kosten müssen die Unternehmen eine genaue Zuordnung nach der Pro-rata-Methode sicherstellen.
Die zusätzliche Komplexität kann Investitionen in fortschrittliche Buchhaltungssysteme und externe Beratungsdienste erforderlich machen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Vorbereitungen auf die Änderungen: Empfehlungen für Unternehmen
Angesichts des nahenden Einführungstermins am 1. Juli 2025 müssen Unternehmen proaktiv handeln, um sich an den neuen Rahmen anzupassen. Die wichtigsten Schritte sind:
1. bestehende Strukturen evaluieren: Führen Sie eine gründliche Überprüfung der derzeitigen betrieblichen und steuerlichen Regelungen durch. Prüfen Sie, ob Sie für die Teilnahme an einer MwSt-Gruppe in Frage kommen, und ermitteln Sie die zum Vorsteuerabzug berechtigten Kosten.
2. erforderlichenfalls umstrukturieren: Um den neuen Richtlinien zu entsprechen, müssen die Unternehmen möglicherweise Managementfunktionen konsolidieren, die Eigentumsverhältnisse umgestalten oder zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten integrieren, um als aktive Beteiligungen zu gelten.
3. sich von Experten beraten lassen: Angesichts der Komplexität der Reformen ist es ratsam, MwSt.-Spezialisten zu konsultieren.
Fazit
Die neuen MwSt.-Erlasse stellen einen grundlegenden Wandel in der niederländischen Steuerlandschaft für Holdinggesellschaften dar. Durch die Angleichung an die europäische Rechtsprechung werden strengere Kriterien für die Teilnahme an der Mehrwertsteuergruppe und den Kostenabzug eingeführt und gleichzeitig die Steuertransparenz und -einhaltung gefördert.
Für Unternehmen bringen die Reformen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Reine Holdinggesellschaften werden möglicherweise mit höheren Kosten und geringeren Steuervorteilen konfrontiert, während aktive Holdings die Chance haben, ihren Betrieb und die Mehrwertsteuererstattung zu optimieren. Mit einer proaktiven Planung können Unternehmen diese Änderungen effektiv bewältigen, indem sie bei Bedarf Umstrukturierungen vornehmen und die neuen Anforderungen erfüllen.
Durch die Förderung einer stärkeren Angleichung an das EU-Recht sorgt der aktualisierte Rahmen nicht nur für ein transparenteres steuerliches Umfeld, sondern fordert die Unternehmen auch auf, sich stärker auf wirtschaftliche Integration und Rechenschaftspflicht zu konzentrieren.

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