Am 19. September 2026 hat die EU die Regulation (EU) 2026/2108 veröffentlicht, mit der ein neuer Unionszollkodex (UZK) eingeführt und die Zollbehörde der Europäischen Union (European Union Customs Authority, EUCA) errichtet wird. Die Verordnung ersetzt den bisherigen Unionszollkodex, die Regulation (EU) No 952/2013, und stellt die umfassendste Reform des EU-Zollrechts seit 1968 dar.
Zentrale Änderungen für Online-Händler und Plattformen sowie der Trusted-Trader-Status
Für Online-Marktplätze und E-Commerce-Plattformen gehört die Einführung eines besonderen Rechtsrahmens für Importeure im Fernverkauf zu den wichtigsten Änderungen. Der Begriff „Fernverkauf“ knüpft an die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie an und erfasst Waren, die aus Drittländern eingeführt und an Kunden in der EU versandt oder befördert werden.
Nach der neu eingeführten Regelung können Online-Händler und Plattformen, die solche Transaktionen ermöglichen, unmittelbare zollrechtliche Pflichten treffen. Sie müssen den Zollbehörden vor der Überlassung der Waren alle erforderlichen Angaben übermitteln, die Entrichtung von Zöllen und sonstigen anfallenden Abgaben sicherstellen und dafür sorgen, dass die eingeführten Waren den einschlägigen, an der Grenze durchgesetzten nicht-zollrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Die neuen Regeln ändern auch, wie die Verantwortung für Zollanmeldungen bei geringwertigen E-Commerce-Transaktionen verteilt wird. Mit der Einführung des Zolls von EUR 3 ab dem 1. Juli 2026 hat die EU eine vorübergehende Rangfolge dafür festgelegt, wer als Anmelder gilt. Der Inhaber des Import One-Stop Shop (IOSS) steht in dieser Rangfolge an erster Stelle, was für Online-Plattformen, die das IOSS-System nutzen, besonders relevant ist.
Die Reform führt zudem neue Meldepflichten für Produktkennungen bei Zollanmeldungen ein. Diese Kennungen werden ab dem 1. November 2026 verpflichtend und stellen für Unternehmen und Plattformen, die grenzüberschreitende E-Commerce-Importe abwickeln, eine weitere datenbezogene Compliance-Anforderung dar.
Der neue Zollkodex führt zudem den Trust & Check Trade-Status ein, eine neue, höhere Stufe der Bewilligung als vertrauenswürdiger Wirtschaftsbeteiligter. Er baut auf dem bestehenden Rahmen des Authorized Economic Operator (AEO) auf. Statt dass die Zollbehörden wie bisher standardmäßig einzelne Sendungen prüfen, erlaubt das neue Modell, die Systeme eines vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten laufend zu überwachen und einzugreifen, wenn Daten auf mögliche Risiken hindeuten.
Eine besonders wichtige Vereinfachung für den E-Commerce ist der Zugang zum Zolllager für Fernverkäufe. Dadurch können für den Fernverkauf bestimmte Waren im vereinfachten Verfahren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden. Diese Möglichkeit ist jedoch auf Importeure im Fernverkauf beschränkt, die IOSS nutzen und über den Trust-&-Check-Status verfügen, oder deren indirekter Vertreter diesen Status innehat.
Der neue Zollkodex führt außerdem eine gesonderte, dauerhafte EU-weite Bearbeitungsgebühr für Waren ein, die über Fernverkäufe verkauft und in die EU eingeführt werden und die sich vom vorübergehenden Zoll von EUR 3 unterscheidet. Der Zollkodex errichtet die EUCA als neue Einrichtung auf EU-Ebene, die für die Stärkung der Koordinierung und des Risikomanagements in der gesamten EU-Zollunion zuständig ist.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Online-Händler und Plattformen, die mit neuen unmittelbaren Zollpflichten konfrontiert sind, sollten prüfen, ob und wie die neuen Regeln sie betreffen. Konkret sollten sie prüfen, ob ihr Unternehmen oder ihre Plattform als Importeur im Fernverkauf auftritt, ihr IOSS-Setup und ihre Anmelder-Konstellationen überprüfen, ihre Systeme vor November für die Meldung von Produktkennungen vorbereiten und abwägen, ob sich der Trust-&-Check-Status (T&C) lohnt.

