In Erwartung des 1. Juli, an dem die neuen EU-Zollvorschriften in Kraft treten, erinnert die irische Steuerbehörde (Revenue) alle wichtigen Beteiligten, insbesondere jene, die online bei Anbietern außerhalb der EU einkaufen, einschließlich Käufen aus Großbritannien, an die Anwendung dieser Vorschriften. Darüber hinaus gab die Revenue eine klare Erklärung darüber ab, wie die Vorschriften angewendet werden und welche Auswirkungen die neuen Vorschriften haben.
Neue Zollvorschriften für Online-Einkäufe
Im Rahmen der neuen Zollvorschriften zahlen Verbraucher die neue EU-Zollgebühr von 3 € pro Artikel auf eine von zwei Arten, abhängig davon, wie der Online-Händler die Importgebühren handhabt. Die erste Option besteht darin, dass Online-Händler die Zollgebühr beim Checkout erheben, wobei der gezahlte Betrag den Endpreis darstellt, sodass bei Ankunft des Pakets keine zusätzlichen Zollgebühren anfallen sollten.
Ein Online-Händler kann sich jedoch entscheiden, diese Gebühr nicht zu erheben, was bedeutet, dass das Zustellunternehmen, etwa ein Postbetreiber oder Kurierdienst, sie vor der Zustellung des Pakets an den Kunden einzieht. Infolgedessen muss der Endkunde eine zusätzliche Zahlung leisten, nachdem der Kauf bereits getätigt wurde.
Bemerkenswerterweise wirken sich die neuen Zollvorschriften nicht nur auf Käufe aus, sondern verändern auch die Rückgabemodalitäten für Waren, die außerhalb der EU gekauft wurden, mit einigen wichtigen Einschränkungen für Verbraucher. Die neu eingeführte Zollgebühr wird daher im Allgemeinen nicht erstattet, wenn ein Kunde einen Artikel zurücksendet, es sei denn, das Produkt ist fehlerhaft. Das bedeutet, dass die Zollgebühr auch bei einer Rücksendung in der Regel nicht erstattungsfähig bleibt.
Zudem wird die umsatzsteuerliche Behandlung von Rücksendungen weniger einheitlich sein, da manche Online-Händler die Umsatzsteuer bei zurückgesendeten Waren erstatten, andere hingegen nicht, je nachdem, wie sie ihre umsatzsteuerlichen Pflichten und Buchhaltungspraktiken handhaben.
Fazit
Verbraucher sollten die Geschäftsbedingungen eines Händlers sorgfältig prüfen, bevor sie eine Online-Bestellung abschließen, um zu verstehen, ob die EU-Zollgebühr von 3 € im Checkout-Preis enthalten ist oder separat bei der Lieferung gezahlt wird. Die Prüfung der Geschäftsbedingungen ist auch entscheidend, um zu verstehen, wie Umsatzsteuer und Rücksendungen gehandhabt werden. Da die Zollgebühr für importierte Waren gilt, sollten Verbraucher auch feststellen, ob sich der Online-Shop innerhalb oder außerhalb der EU befindet.

