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Europe non-EU · Peppol
Last updated September 21, 2026
Die Gesetzgebung ist verabschiedet: strukturierte B2B-E-Rechnung und digitale Buchführung – Ausstellung ab 2027 und Empfang ab 2030, auf der ausgereiften EHF/Peppol-Basis.
Within 12 months
Gilt für
B2G, B2B
January 1, 2027
Nächste Phasenfrist
Ausstellen ab 1. Jan. 2027, Empfang 2030
Zwei Fragen. Bei der Regel zur festen Niederlassung machen die meisten ausländischen Unternehmen Fehler.
Ist Ihr Unternehmen in Norwegen niedergelassen (Sitz, Zweigniederlassung oder feste Niederlassung)?
Wie groß ist Ihr Geschäft in Norwegen?
Norwegen: Die USt.-Registrierung bringt Sie unter die Ausstellungspflicht
Norwegen knüpft die Buchführungspflicht an die USt.-Registrierung – ein ausländisches Unternehmen mit einer ordentlichen norwegischen USt.-Registrierung unterliegt der Buchführungspflicht und muss ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen an norwegische Geschäftskunden ausstellen. Außen vor bleiben nur VOEC-Registrierte (B2C) und Unternehmen unter NOK 50,000 ohne USt.-Pflichten.
Nicht im Anwendungsbereich für Norwegen
Ohne Niederlassung und ohne Registrierung oder Handel in Norwegen gilt die Pflicht heute nicht für Sie. Prüfen Sie dies erneut, wenn Sie eine Zweigniederlassung oder ein Lager eröffnen oder beginnen, nach Norwegen zu liefern.
Im Anwendungsbereich – Norwegen erste Welle (ab 1. Januar 2027 (Ausstellung))
Als größeres etabliertes Unternehmen (jedes etablierte Unternehmen) beginnt Ihre Pflicht am 1. Januar 2027 (Ausstellung). Beginnen Sie jetzt mit der Plattformauswahl und dem ERP-Mapping.
Im Anwendungsbereich – Norwegen: Ausstellung ab 1. Januar 2027 für alle Größen
Im Anwendungsbereich – Norwegen hat keine spätere Phase für kleine Unternehmen. Ihre Ausstellungspflicht beginnt am 1. Januar 2027 (es sei denn, der Umsatz liegt unter NOK 50,000 ohne Buchführungs- oder USt.-Pflichten); Empfangsfähigkeit bis zum 1. Januar 2030.
Ein einzelnes Datum verbirgt den gesamten Rollout. Hier ist die vollständige Abfolge.
2. April 2019
B2G
Öffentliche Stellen müssen für Beschaffungen über NOK 100,000 EHF-E-Rechnungen verlangen (FOR-2019-04-01-444); Peppol/EHF werden im B2B-Bereich freiwillig breit genutzt.
Done
1. Januar 2027
Ausstellungspflicht
Die Ausstellung strukturierter B2B-E-Rechnungen wird verpflichtend, aufbauend auf dem EHF-Format.
Next
1. Januar 2030
Empfang + digitale Buchführung
Empfangsfähigkeit und Pflichten zur digitalen Buchführung vervollständigen den Rahmen.
Future
Die Standards, der Anwendungsbereich und die Termine, die das Mandat bestimmen – auf einen Blick.
Transaktionsumfang
B2G, B2B
Modell
Peppol
Formate
EHF Billing 3.0 / Peppol BIS Billing 3.0 (Format wird per Verordnung des Skattedirektoratet festgelegt – noch nicht erlassen)
Region
Europe non-EU
STATUS
Within 12 months
Anwendungsbereich
B2B-Umsätze zwischen bokføringspliktige (wer zur Abgabe norwegischer Umsatzsteuererklärungen verpflichtet ist, unterliegt der Buchführungspflicht). Verbraucher- und Barverkäufe sind ausgenommen. Geplant ist eine Befreiung für Unternehmen mit einem Umsatz unter NOK 50,000, die weder buchführungs- noch umsatzsteuererklärungspflichtig sind; Sonderregeln gelten für Banken, Versicherer und Pensionsfonds. Format, Ausnahmen und etwaige Sanktionen werden einer noch nicht erlassenen Verordnung des Skattedirektoratet überlassen; vorgesehenes Format ist EHF. B2G: EHF-E-Rechnungen sind seit dem 2. April 2019 für öffentliche Beschaffungen über NOK 100,000 verpflichtend.
Das Gesetz enthält keine eigene Sanktion für die E-Rechnung; es gilt die übliche Durchsetzung nach dem Buchführungsgesetz (Anordnungen, Zwangsgelder, strafrechtliche Haftung nach § 15). Sanktionsregeln können in der Verordnung folgen.
Offizielle Quellen, geprüft am 21. September 2026:
Was ist das E-Rechnungs-Mandat in diesem Land?
Die Gesetzgebung ist verabschiedet: strukturierte B2B-E-Rechnung und digitale Buchführung – Ausstellung ab 2027 und Empfang ab 2030, auf der ausgereiften EHF/Peppol-Basis.
Ab wann ist die E-Rechnung in diesem Land verpflichtend?
Status: Within 12 months. Next key date: Ausstellen ab 1. Jan. 2027, Empfang 2030 (January 1, 2027).
Wer muss die E-Rechnung in diesem Land einhalten?
B2B-Umsätze zwischen bokføringspliktige (wer zur Abgabe norwegischer Umsatzsteuererklärungen verpflichtet ist, unterliegt der Buchführungspflicht). Verbraucher- und Barverkäufe sind ausgenommen. Geplant ist eine Befreiung für Unternehmen mit einem Umsatz unter NOK 50,000, die weder buchführungs- noch umsatzsteuererklärungspflichtig sind; Sonderregeln gelten für Banken, Versicherer und Pensionsfonds. Format, Ausnahmen und etwaige Sanktionen werden einer noch nicht erlassenen Verordnung des Skattedirektoratet überlassen; vorgesehenes Format ist EHF. B2G: EHF-E-Rechnungen sind seit dem 2. April 2019 für öffentliche Beschaffungen über NOK 100,000 verpflichtend.
Welches E-Rechnungs-Format ist in diesem Land erforderlich?
EHF Billing 3.0 / Peppol BIS Billing 3.0 (Format wird per Verordnung des Skattedirektoratet festgelegt – noch nicht erlassen). Model: Peppol.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung in diesem Land?
Das Gesetz enthält keine eigene Sanktion für die E-Rechnung; es gilt die übliche Durchsetzung nach dem Buchführungsgesetz (Anordnungen, Zwangsgelder, strafrechtliche Haftung nach § 15). Sanktionsregeln können in der Verordnung folgen.
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