Am 29. November 2026 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung in einer Volksabstimmung, ob die Mehrwertsteuer (MWST) erhöht wird, um die 13. AHV-Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung) mitzufinanzieren. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. Zuvor hatte der Bundesrat am 12. August 2026 eine befristete MWST-Erhöhung vorgeschlagen, um vordringliche Verteidigungsausgaben zu finanzieren. Diese Massnahme würde 2028 in Kraft treten und 12 Jahre lang gelten.
Die wichtigsten Änderungen bei den MWST-Sätzen
Das Schweizer Parlament hat beschlossen, einen Teil der AHV-Rente über eine MWST-Erhöhung zu finanzieren und den reduzierten Satz unverändert zu lassen. Zur Finanzierung könnte der Normalsatz der MWST von 8,1 % auf 8,5 % steigen, und der Sondersatz für Beherbergung würde von 3,8 % auf 4,0 % erhöht. Der reduzierte Satz von 2,6 %, der für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Bücher und Hygieneartikel für die Menstruation gilt, bleibt jedoch unverändert.
Die MWST-Erhöhung dürfte rund 1,5 Milliarden CHF an jährlichen Mehreinnahmen für die AHV bringen. Damit liesse sich das für 2035 erwartete Defizit von 5 Milliarden CHF auf rund 3 Milliarden CHF senken. Zudem würden die finanziellen Reserven der AHV gestärkt: Der Fondsbestand dürfte 2035 rund 70 % einer Jahresausgabe erreichen, gegenüber geschätzten 50 % ohne die Erhöhung.
Bundesrat und Parlament halten eine teilweise Finanzierung der AHV-Rente über die MWST für ausgewogen, weil sowohl Erwerbstätige als auch Rentnerinnen und Rentner zur Finanzierung des Systems beitragen. Der reduzierte MWST-Satz bliebe unverändert, um die Belastung für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen zu begrenzen, die einen grösseren Teil ihres Einkommens für Güter des täglichen Bedarfs ausgeben.
Eine Minderheit im Parlament lehnt die Vorlage jedoch ab und argumentiert, eine höhere MWST schmälere die Kaufkraft. Sie ist der Ansicht, die Mehrkosten der AHV-Rente sollten stattdessen über die nächste Rentenreform gedeckt werden, möglicherweise mit strukturellen Massnahmen wie einem höheren Rentenalter.
Bemerkenswert ist, dass das Parlament am 2. Oktober 2026 eine Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen beschlossen hat. Der Sondersatz beträgt 3,8 % und wäre Ende 2027 ausgelaufen. Die Verlängerung gilt bis zum 31. Dezember 2031. Offen ist somit nur noch, ob der anwendbare Satz bei 3,8 % bleibt oder auf 4,0 % steigt.
Fazit
Das Abstimmungsergebnis wird die Finanz- und Sozialpolitik der Schweiz prägen und die Nachhaltigkeit der Altersvorsorge gegen die Kaufkraft der Haushalte abwägen. Es dürfte auch beeinflussen, wie das Land andere langfristige Verpflichtungen finanziert, einschliesslich der Verteidigung. Insbesondere wird sich die Änderung der anwendbaren MWST-Sätze auf in- und ausländische Unternehmen auswirken, die in der Schweiz tätig sind.

