Die französische Regierung hat bestätigt, dass sie den Umsetzungszeitplan für das verpflichtende System der B2B-E-Rechnung und des E-Reportings nicht verschieben wird, obwohl weithin erwartet wurde, dass die Regierung die Einführung bis zum 1. Dezember 2026 verschieben könnte. Die französische Steuerbehörde hat jedoch für die anfängliche Umsetzungsphase einen flexibleren Durchsetzungsansatz angekündigt.

Umfang der Leitlinien

Mitte Juli veröffentlichte die französische Steuerbehörde einen praktischen Einstiegsleitfaden für die verpflichtende E-Rechnungsreform des Landes, in dem erläutert wird, wie Unternehmen, E-Rechnungsplattformen und Behörden die Übergangsphase bewältigen sollten. Einer der wichtigsten Hinweise in den Leitlinien ist, dass die Pflicht, E-Rechnungen über zugelassene Plattformen zu empfangen, ab dem 1. September 2026 gilt.

Zusätzlich stellte die Steuerbehörde klar, dass die Reform nur die Methode der Rechnungsübermittlung und -meldung ändert, nicht die zugrunde liegenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass die bestehenden Grundsätze in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen, buchhalterische Erfassung, VAT-Abzugsrechte und Geschäftsbeziehungen unberührt bleiben.

Darüber hinaus betonen die Leitlinien, dass vorübergehende Ausweichlösungen während der Übergangsphase nur als Notmaßnahmen gedacht sind und die Einhaltung des E-Rechnungssystems nicht ersetzen können. Unternehmen mit technischen Problemen müssen diese daher beheben und so bald wie möglich zum zugelassenen elektronischen Kanal zurückkehren.

Über herkömmliche Methoden wie E-Mail, PDF oder Papier empfangene Rechnungen verlieren ihre Rechtsgültigkeit nicht. Da die Übermittlungsmethode den Inhalt der Transaktion nicht berührt, bleiben diese Rechnungen zahlbar und zum VAT-Abzug berechtigt. Erhalten Unternehmen dieselbe Rechnung über mehrere Kanäle, sollten sie eine Version als offizielles Referenzdokument bestimmen und zusätzliche Kopien als Duplikate behandeln, anstatt sie abzulehnen oder mehrfach zu verarbeiten.

Die Leitlinien bestätigen einen schrittweisen, progressiven Ansatz zur Compliance, bei dem von Unternehmen erwartet wird, dass sie ihre Prozesse für E-Rechnung und E-Reporting einrichten und gleichzeitig weiter auf die vollständige Einhaltung hinarbeiten. Unternehmen, die ab dem 1. September 2027 zur Einhaltung verpflichtet sind, müssen ihre Rechnungsprozesse nicht sofort ändern. Sie können die E-Rechnung jedoch freiwillig früher einführen, wenn der Übergang ordnungsgemäß über eine zugelassene Plattform, vollständige Rechnungsdaten und Kommunikation mit den Kunden gesteuert wird.

Wichtigste Erkenntnisse

Die Leitlinien machen deutlich, dass es trotz der Markterwartungen keine Verschiebung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung und des E-Reportings geben wird. Zudem stellte die Steuerbehörde klar, wie gutgläubiges Handeln in der Praxis aussieht und was von Steuerpflichtigen während der Vorbereitungs- und Übergangsphasen erwartet wird, bis die vollständige Umsetzung und Einhaltung erreicht sind.