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Ungarn e-invoicing

EU · Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten (RTIR) an NAV Online Számla; sektorale E-Rechnungs-Pflichten

Last updated September 21, 2026

Ungarn verlangt die Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten an die NAV statt einer allgemeinen strukturierten E-Rechnung – umfassend seit 2021 – sowie sektorale E-Rechnungs-Pflichten für Energie (2025) und Wasserversorger (2026) und ab 1. September 2026 die Belegdatenmeldung (eNyugta).

Live now

Gilt für

B2B, B2C, B2G

January 1, 2027

Nächste Phasenfrist

eNyugta-Bußgelder ab 1. Jan. 2027

Betrifft mich das?

Zwei Fragen. Bei der Regel zur festen Niederlassung machen die meisten ausländischen Unternehmen Fehler.

Ist Ihr Unternehmen in Ungarn niedergelassen (Sitz, Zweigniederlassung oder feste Niederlassung)?

Stellen Sie inländische B2B-Rechnungen in Ungarn aus?

Ungarn: wahrscheinlich außerhalb der Ausstellungspflicht – E-Reporting / grenzüberschreitend beachten

Eine USt.-Registrierung oder bloßer Handel ohne feste Niederlassung hält Sie in der Regel außerhalb der ungarischen Ausstellungspflicht – es können Sie jedoch E-Reporting-Pflichten treffen oder Sie müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Klären Sie Ihren Niederlassungsstatus.

Nicht im Anwendungsbereich für Ungarn

Ohne Niederlassung und ohne Registrierung oder Handel in Ungarn gilt die Pflicht heute nicht für Sie. Prüfen Sie dies erneut, wenn Sie eine Niederlassung oder ein Lager eröffnen oder beginnen, nach Ungarn zu liefern.

Im Anwendungsbereich – Rechnungsdaten in Echtzeit an die NAV melden

Ungarn hat keine allgemeine Pflicht zur strukturierten E-Rechnung. Seit 2021 müssen Sie Rechnungsdaten in Echtzeit (RTIR) im XML-Schema der NAV an die NAV melden. Die strukturierte E-Rechnung ist nur für Energieversorger (seit 1. Juli 2025, an nichtprivate Kunden) und Wasserversorger (seit 1. Januar 2026, an nichtwohnwirtschaftliche Nutzer) verpflichtend.

Ungarn: keine allgemeine Empfangspflicht

Es besteht in Ungarn keine allgemeine Pflicht für Unternehmen, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen – nur öffentliche Stellen müssen seit 1. November 2019 E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen.

Phasen und wer wann betroffen ist

Ein einzelnes Datum verbirgt den gesamten Rollout. Hier ist die vollständige Abfolge.

1. Juli 2018

Echtzeit-Rechnungsmeldung beginnt

Die RTIR-Meldung an die NAV begann für größere Rechnungen.

Done

1. Januar 2021

Alle Rechnungen

Die Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten an die NAV wurde auf praktisch alle Rechnungen ausgeweitet, einschließlich B2C und innergemeinschaftlich.

Done

1. Juli 2025

Energieversorger

Strom- und Erdgasversorger müssen E-Rechnungen an nichtprivate Kunden ausstellen (Regierungsverordnungen 273/2007 und 19/2009).

Done

1. Januar 2026

Wasserversorger

Wasserversorgungsunternehmen müssen E-Rechnungen an nichtwohnwirtschaftliche Nutzer ausstellen (Regierungsverordnung 159/2025).

Done

1. September 2026

eNyugta-Belegdatenmeldung beginnt

Die NAV hat eine viermonatige Übergangsfrist vom 1. September bis 31. Dezember 2026 gewährt, in der für die neue eNyugta-Belegdatenmeldepflicht keine Regelbußgelder gelten. Ab 1. Januar 2027 greifen Bußgelder – bis zu 1.000.000 HUF für nichtnatürliche Personen und 400.000 HUF für natürliche Personen. Online-Registrierkassen werden am 1. Juli 2028 abgeschaltet.

Done

1. Januar 2027

eNyugta-Bußgelder

Die viermonatige eNyugta-Übergangsfrist endet; die Regelbußgelder gelten.

Next

Die technischen Fakten

Die Standards, der Anwendungsbereich und die Termine, die das Mandat bestimmen – auf einen Blick.

Transaktionsumfang

B2B, B2C, B2G

Modell

Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten (RTIR) an NAV Online Számla; sektorale E-Rechnungs-Pflichten

Formate

NAV Online Számla XML (Schema 3.0) für RTIR; EN 16931 XML für B2G-Beleg (kein CIUS); keine Peppol-Pflicht

Region

EU

STATUS

Live now

Anwendungsbereich

RTIR an die NAV für praktisch alle Rechnungen seit 2021 (B2B, B2C, B2G, innergemeinschaftlich). Verpflichtende E-Rechnungen: Strom- und Gasversorger an nichtprivate Kunden seit 1. Juli 2025 (Regierungsverordnungen 273/2007 und 19/2009); Wasserversorger an nichtwohnwirtschaftliche Nutzer seit 1. Januar 2026 (Regierungsverordnung 159/2025). Öffentliche Stellen empfangen seit 1. November 2019 E-Rechnungen nach EN 16931. Die eNyugta-Belegdatenmeldung gilt ab 1. September 2026.

Sanktionen und Übergangsfrist

Regelbuße von bis zu 1.000.000 HUF pro Rechnung für nichtnatürliche Personen (400.000 HUF für natürliche Personen) bei fehlenden oder fehlerhaften RTIR-Daten, seit 1. August 2024. eNyugta: keine Bußgelder vom 1. September bis 31. Dezember 2026; Bußgelder ab 1. Januar 2027.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das E-Rechnungs-Mandat in diesem Land?

Bildbeschreibung

Ungarn verlangt die Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten an die NAV statt einer allgemeinen strukturierten E-Rechnung – umfassend seit 2021 – sowie sektorale E-Rechnungs-Pflichten für Energie (2025) und Wasserversorger (2026) und ab 1. September 2026 die Belegdatenmeldung (eNyugta).

Ab wann ist die E-Rechnung in diesem Land verpflichtend?

Bildbeschreibung

Status: Live now. Next key date: eNyugta-Bußgelder ab 1. Jan. 2027 (January 1, 2027).

Wer muss die E-Rechnung in diesem Land einhalten?

Bildbeschreibung

RTIR an die NAV für praktisch alle Rechnungen seit 2021 (B2B, B2C, B2G, innergemeinschaftlich). Verpflichtende E-Rechnungen: Strom- und Gasversorger an nichtprivate Kunden seit 1. Juli 2025 (Regierungsverordnungen 273/2007 und 19/2009); Wasserversorger an nichtwohnwirtschaftliche Nutzer seit 1. Januar 2026 (Regierungsverordnung 159/2025). Öffentliche Stellen empfangen seit 1. November 2019 E-Rechnungen nach EN 16931. Die eNyugta-Belegdatenmeldung gilt ab 1. September 2026.

Welches E-Rechnungs-Format ist in diesem Land erforderlich?

Bildbeschreibung

NAV Online Számla XML (Schema 3.0) für RTIR; EN 16931 XML für B2G-Beleg (kein CIUS); keine Peppol-Pflicht. Model: Echtzeit-Meldung von Rechnungsdaten (RTIR) an NAV Online Számla; sektorale E-Rechnungs-Pflichten.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung in diesem Land?

Bildbeschreibung

Regelbuße von bis zu 1.000.000 HUF pro Rechnung für nichtnatürliche Personen (400.000 HUF für natürliche Personen) bei fehlenden oder fehlerhaften RTIR-Daten, seit 1. August 2024. eNyugta: keine Bußgelder vom 1. September bis 31. Dezember 2026; Bußgelder ab 1. Januar 2027.

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