Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Ungarn (ViDA): Verbindliche Änderungen bei der Mehrwertsteuer

Anfang März veröffentlichte die ungarische Steuer- und Zollbehörde das ViDA-Umsetzungsdokument, in dem dargelegt wird, wie Ungarn eine der bedeutendsten Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer in nationales Recht umsetzen will. Das Dokument beschreibt die wichtigsten Neuerungen, die ViDA mit sich bringt, vor allem im Hinblick auf die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung.
Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung
Wie in dem vom Nationalen Steuer- und Zollamt gemeinsam mit dem Ministerium für nationale Wirtschaft erstellten Dokument dargelegt, wird das ViDA-Paket die Funktionsweise der Rechnungsstellung und der Meldung von Steuerdaten in Ungarn grundlegend umgestalten. Aus regulatorischer Sicht führt ViDA neue Vorschriften ein, die Steuerpflichtige dazu verpflichten, Rechnungsdaten in Echtzeit mit den Steuerbehörden auszutauschen, und ersetzt damit den traditionellen Ansatz, bei dem Rechnungen in erster Linie als statische Dokumente zur Buchführung und späteren Berichterstattung dienten.
Aus praktischer Sicht bedeutet die Reform jedoch, dass Rechnungen Teil eines kontinuierlichen digitalen Datenflusses zwischen Unternehmen und der Steuerbehörde werden, wodurch die Behörden Transaktionen fast unmittelbar nach ihrem Eintreten überwachen können. Ungarische Beamte betonten, dass die obligatorische elektronische Rechnungsstellung sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Transaktionen gelten und sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten abdecken wird.
Darüber hinaus plant die Regierung die Einführung einer neuen Meldepflicht für Käufer, bekannt als AOR-Anforderung. Nach diesen Vorgaben sind Käufer verpflichtet, Lieferdaten für erhaltene Rechnungen innerhalb von 5 Tagen zu melden. Zudem müssen elektronische Rechnungen dem europäischen Standardformat EN 16931 entsprechen. Da die Übertragungskanäle für Rechnungen eine automatisierte Verarbeitung und Authentifizierung mit entsprechenden Verschlüsselungs- und Sicherheitsmaßnahmen unterstützen, ist der Versand von Rechnungen per E-Mail nicht mehr zulässig.
Die Dokumente gehen auch auf die Architektur des E-Rechnungssystems ein, das einem Fünf-Ecken-Modell folgen wird. Nach diesem Modell übermitteln Verkäufer Rechnungen über ihre Rechnungssoftware oder einen akkreditierten Dienstleister an die Steuerbehörde. Gleichzeitig erhalten die Käufer diese über ihre Buchhaltungssysteme oder ihre eigenen Dienstleister. Auch wenn Dienstleister als Vermittler bei der Rechnungsübermittlung helfen können, ist ihre Einbeziehung nicht zwingend erforderlich, und ein Steuerpflichtiger kann Rechnungen direkt über seine internen Systeme austauschen.
Fazit
Das ViDA-Implementierungsdokument skizziert zwar die Hauptrichtungen, enthält jedoch keinen detaillierten Umsetzungsplan und sollte nicht als endgültige Position betrachtet werden. Dennoch haben die ungarischen Behörden mit der Veröffentlichung dieses Dokuments auf die transformativen Auswirkungen von ViDA auf das ungarische Mehrwertsteuersystem hingewiesen. Darüber hinaus haben sie die Grundlage für künftige Unterlagen geschaffen, die einen detaillierteren Zeitplan für die Umsetzung sowie technische Anforderungen enthalten werden.
Quelle: Staatliches Steuer- und Zollamt
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