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EU · Dezentraler Austausch (eAddress / Peppol / Betreiber) + E-Reporting an VID
Last updated September 23, 2026
Strukturierte B2G-E-Rechnung seit 1. Januar 2025 verpflichtend und E-Rechnungs-Datenmeldung an VID seit 1. Januar 2026; die inländische B2B-E-Rechnung mit VID-Meldung ist für den 1. Januar 2028 gesetzlich vorgesehen.
Live now
Gilt für
B2B, B2G
January 1, 2028
Nächste Phasenfrist
B2G aktiv · B2B ab 1. Jan. 2028
Zwei Fragen. Bei der Regel zur festen Niederlassung machen die meisten ausländischen Unternehmen Fehler.
Ist Ihr Unternehmen in Lettland niedergelassen (eingetragener Sitz, Zweigniederlassung oder feste Niederlassung)?
Stellen Sie inländische B2B-Rechnungen in Lettland aus?
Lettland: wahrscheinlich außerhalb der Ausstellungspflicht – E-Reporting / grenzüberschreitend beachten
Eine USt.-Registrierung oder Geschäftstätigkeit allein, ohne feste Niederlassung, hält Sie in der Regel außerhalb der Ausstellungspflicht Lettlands – Sie könnten aber dennoch dem E-Reporting unterliegen oder strukturierte E-Rechnungen empfangen müssen. Prüfen Sie Ihren Niederlassungsstatus.
Nicht im Anwendungsbereich für Lettland
Ohne Niederlassung und ohne Registrierung oder Geschäftstätigkeit in Lettland gilt die Pflicht heute nicht für Sie. Prüfen Sie dies erneut, wenn Sie eine Niederlassung oder ein Lager eröffnen oder beginnen, nach Lettland zu liefern.
Im Anwendungsbereich – strukturierte E-Rechnungen in Lettland ausstellen
Als niedergelassenes Unternehmen, das inländische B2B-Rechnungen ausstellt, müssen Sie diese als konforme strukturierte E-Rechnungen versenden. Die Pflicht gilt ab 2028 (B2G bereits seit 2025 aktiv). Richten Sie Ihre Plattform / Ihr Format ein und testen Sie es, bevor Sie sich darauf verlassen.
Im Anwendungsbereich für den Empfang in Lettland
Auch wenn Sie keine inländischen B2B-Rechnungen ausstellen, muss ein niedergelassenes Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht gilt ab 2028 (B2G bereits seit 2025 aktiv). Prüfen Sie zunächst Ihre Empfangsfähigkeit.
Ein einzelnes Datum verbirgt den gesamten Rollout. Hier ist die vollständige Abfolge.
1. Januar 2025
Strukturierte B2G-E-Rechnung
Die strukturierte E-Rechnung an öffentliche Stellen wurde verpflichtend (vor dem 31. Dezember 2024 geschlossene Verträge hatten bis zum 1. Januar 2026 Zeit).
Done
1. Januar 2026
VID-Datenmeldung
Die Übermittlung von E-Rechnungsdaten an VID wurde für G2G-, B2G- und G2B-Transaktionen verpflichtend (B2B freiwillig); Verträge von vor 2025 fallen vollständig darunter.
Done
1. Januar 2028
B2B-Mandat (gesetzlich beschlossen)
Die inländische strukturierte B2B-E-Rechnung mit Meldung an die Steuerverwaltung (State Revenue Service) wird nach dem geänderten Buchführungsgesetz verpflichtend; Kabinettsverordnung Nr. 749 regelt das Verfahren.
Next
Die Standards, der Anwendungsbereich und die Termine, die das Mandat bestimmen – auf einen Blick.
Transaktionsumfang
B2B, B2G
Modell
Dezentraler Austausch (eAddress / Peppol / Betreiber) + E-Reporting an VID
Formate
EN 16931 XML – UBL 2.1 oder Peppol BIS Billing 3.0
Region
EU
STATUS
Live now
Anwendungsbereich
Buchführungsgesetz: Lieferanten von Haushaltsinstitutionen müssen seit 1. Januar 2025 E-Rechnungen nach EN 16931 ausstellen (Verträge von vor 2025 ab 1. Januar 2026); ab 1. Januar 2026 werden Rechnungsdaten für G2G, B2G und G2B innerhalb von 5 Werktagen an VID übermittelt (B2B freiwillig); ab 1. Januar 2028 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen zwischen in Lettland registrierten Unternehmen strukturiert und gemeldet werden (Buchführungsgesetz in der 2025 geänderten Fassung; Verfahren in Kabinettsverordnung Nr. 749 vom 9. Dezember 2025). Ausnahmen: Gesundheitswesen, Registrierkassenbelege, Einrichtungen der nationalen Sicherheit.
Keine speziellen Bußgelder für E-Rechnungen in den Regelungen vom Dezember 2025 (Kabinettsverordnung Nr. 749); es gelten die allgemeinen Sanktionen des Buchführungsgesetzes und der Steuerverwaltung.
Offizielle Quellen, geprüft am 21. September 2026:
Was ist das E-Rechnungs-Mandat in diesem Land?
Strukturierte B2G-E-Rechnung seit 1. Januar 2025 verpflichtend und E-Rechnungs-Datenmeldung an VID seit 1. Januar 2026; die inländische B2B-E-Rechnung mit VID-Meldung ist für den 1. Januar 2028 gesetzlich vorgesehen.
Ab wann ist die E-Rechnung in diesem Land verpflichtend?
Status: Live now. Next key date: B2G aktiv · B2B ab 1. Jan. 2028 (January 1, 2028).
Wer muss die E-Rechnung in diesem Land einhalten?
Buchführungsgesetz: Lieferanten von Haushaltsinstitutionen müssen seit 1. Januar 2025 E-Rechnungen nach EN 16931 ausstellen (Verträge von vor 2025 ab 1. Januar 2026); ab 1. Januar 2026 werden Rechnungsdaten für G2G, B2G und G2B innerhalb von 5 Werktagen an VID übermittelt (B2B freiwillig); ab 1. Januar 2028 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen zwischen in Lettland registrierten Unternehmen strukturiert und gemeldet werden (Buchführungsgesetz in der 2025 geänderten Fassung; Verfahren in Kabinettsverordnung Nr. 749 vom 9. Dezember 2025). Ausnahmen: Gesundheitswesen, Registrierkassenbelege, Einrichtungen der nationalen Sicherheit.
Welches E-Rechnungs-Format ist in diesem Land erforderlich?
EN 16931 XML – UBL 2.1 oder Peppol BIS Billing 3.0. Model: Dezentraler Austausch (eAddress / Peppol / Betreiber) + E-Reporting an VID.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung in diesem Land?
Keine speziellen Bußgelder für E-Rechnungen in den Regelungen vom Dezember 2025 (Kabinettsverordnung Nr. 749); es gelten die allgemeinen Sanktionen des Buchführungsgesetzes und der Steuerverwaltung.
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