Im Januar veröffentlichte das lettische Finanzministerium einen Vierjahresplan zur Verringerung der Schattenwirtschaft durch die Umsetzung moderner Maßnahmen, an die sich in gewissem Maße immer mehr Länder halten.
Ein wesentlicher Teil des veröffentlichten Plans ist die Einführung eines Systems der elektronischen Rechnungsstellung als wirksames steuertechnologisches Instrument zur Schaffung eines effektiveren Rahmens für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften (MwSt.). Im Rahmen dieses Plans legte das Finanzministerium am 27. Mai 2024 den Gesetzentwurf „Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes“ zur öffentlichen Konsultation vor und präsentierte die rechtlichen Grundlagen, auf denen das neue System basieren soll.
Der vorgeschlagene Rahmen und die damit verbundenen Auswirkungen
Nach den vorgeschlagenen Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2026 alle steuerpflichtigen Personen, deren Geschäftssitz in Lettland liegt, für ihre B2B-Lieferungen eine strukturierte Rechnung auf Grundlage der nationalen Vorlage ausstellen.
Um jedoch einen reibungslosen Übergang von papierbasierten zur elektronischen Rechnungsstellung zu erleichtern, wird die erste Phase, die am 1. Januar 2025 beginnt, B2G-Transaktionen abdecken.
Um den verpflichtenden inländischen (B2B) Umlauf der elektronischen Rechnungsstellung zu gewährleisten, sollte der neue Rahmen eine Lösung für den dezentralen Umlauf elektronischer Rechnungen umfassen, die auf drei elektronischen Versandmethoden basiert:
- PEPPOL-Dienstleister oder -Betreiber (Pan-European Public Procurement On-Line) (kostenpflichtiger Dienst);
- die kostenlose nationale Zustellungslösung (E-Mail-Adresse);
- eine zwischen den Steuerpflichtigen vereinbarte Methode (z. B. per E-Mail oder über direkte Software-Integrationsschnittstellen).
Für die verpflichtende elektronische B2G-Rechnungsstellung müssen Unternehmen die Rechnungsdaten über einen von drei zugänglichen Datenübertragungskanälen an den staatlichen Steuerdienst (State Revenue Service) übermitteln:
- über eine E-Adresse;
- EDS-API (Electronic Declaration System) oder
- manuelles Hochladen der elektronischen Rechnung in das EDS.
Fazit
Obwohl die Regierung die technische Dokumentation zum Austausch, zur Zustellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen noch nicht bekannt gegeben hat, bietet der Zeitplan des Finanzministeriums Unternehmen und Haushaltsinstitutionen einen klaren Fahrplan zur Anpassung an die neuen Vorschriften.
Quelle: Plan zur Eindämmung der Schattenwirtschaft, Finanzministerium, Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes

