Lettland unternimmt entschlossene Schritte, um Vorschriften und Regelungen für die obligatorische B2G- und B2B-E-Rechnung einzuführen. Dies ist Teil der Bemühungen Lettlands, die digitale Transformation weiter voranzutreiben, sich an die EU-Standards für die digitale Dokumentation anzupassen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen.

Zuvor hatte das Finanzministerium Änderungen am Rechnungslegungsgesetz vorgeschlagen, darunter auch solche zur Einführung der obligatorischen B2G- und B2B-E-Rechnung. Diese Änderungen standen zur öffentlichen Konsultation und werden nun in der Sitzung des Ministerkabinetts erörtert, was die Bedeutung der Beteiligung der Interessengruppen in diesem Prozess unterstreicht.

Zeitplan für die Einführung

Die vorgeschlagenen Änderungen am Rechnungslegungsgesetz sehen vor, dass die Einführung der obligatorischen E-Rechnungsvorschriften in zwei Phasen erfolgt. Die erste Phase, die für den 1. Januar 2025 vorgesehen ist, umfasst die Einführung der obligatorischen E-Rechnungsvorschriften für Transaktionen zwischen der staatlichen Verwaltung und Unternehmen. Dazu gehören alle staatsbezogenen Transaktionen wie B2G, G2G und G2B.

Die zweite Phase, die für den 1. Januar 2026 vorgesehen ist, schreibt die Einführung der obligatorischen B2B-E-Rechnungsvorschriften vor. Das bedeutet, dass ab 2026 alle Rechnungen für B2B-Transaktionen elektronisch an den staatlichen Steuerdienst (State Revenue Service, SRS) übermittelt werden müssen.

Wie andere EU-Mitgliedstaaten hat auch Lettland für seinen E-Rechnungsrahmen das Peppol-Rechnungssystem übernommen; die E-Rechnungen werden im XML-Format übermittelt.

Fazit

In diesem Stadium ist es wichtig festzuhalten, dass diese Vorschriften noch nicht verabschiedet sind und die endgültige Fassung der Regelungen und technischen Spezifikationen noch aussteht. Sobald die Änderungen am Rechnungslegungsgesetz und das Dokument mit den technischen Anforderungen verabschiedet und veröffentlicht sind, werden der Zeitplan und die Phasen der Einführung verbindlicher.

Dennoch ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese vorgeschlagenen Änderungen Gesetz werden. Alle auf dem lettischen Markt tätigen Unternehmen, die von diesen Anforderungen betroffen sein könnten, haben daher genügend Zeit, sich mit den neuen obligatorischen E-Rechnungsvorschriften vertraut zu machen und sich darauf vorzubereiten.

Quelle: State Chancellery - Amendments to the Accounting Law, State Chancellery - Public Consultation