Lettland unternimmt entschlossene Schritte zur Umsetzung von Regeln für die verpflichtende B2G- und B2B-E-Rechnung. Dies erfolgt im Rahmen der Bemühungen Lettlands, die digitale Transformation weiter voranzutreiben, sich an die EU-Standards für digitale Dokumentation anzugleichen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen.

Zuvor hatte das Finanzministerium Änderungen des Buchführungsgesetzes vorgeschlagen, darunter solche zur Umsetzung der verpflichtenden B2G- und B2B-E-Rechnung. Diese Änderungen standen zur öffentlichen Konsultation und werden nun in der Sitzung des Ministerkabinetts erörtert, was den Wert der Beteiligung der Interessengruppen an diesem Prozess unterstreicht.

Zeitplan der Umsetzung

Die vorgeschlagenen Änderungen des Buchführungsgesetzes sehen vor, dass die Einführung der verpflichtenden E-Rechnungsregeln in zwei Phasen abgeschlossen wird. Die erste Phase, geplant für den 1. Januar 2025, umfasst die Umsetzung verpflichtender E-Rechnungsregeln für Umsätze zwischen der staatlichen Verwaltung und Unternehmen. Dies schließt alle staatsbezogenen Umsätze ein, etwa B2G, G2G und G2B.

Die zweite Phase, geplant für den 1. Januar 2026, schreibt die Umsetzung verpflichtender B2B-E-Rechnungsregeln vor. Das bedeutet, dass ab 2026 alle Rechnungen für B2B-Umsätze elektronisch beim State Revenue Service (SRS) eingereicht werden müssen.

Wie andere EU-Mitgliedstaaten hat Lettland für sein E-Rechnungssystem das Peppol-Rechnungssystem übernommen, und E-Rechnungen werden im XML-Format eingereicht.

Fazit

In diesem Stadium ist es wichtig festzuhalten, dass diese Regeln noch nicht verabschiedet sind und die endgültige Fassung der Vorschriften und technischen Spezifikationen noch aussteht. Sobald die Änderungen des Buchführungsgesetzes und das Dokument mit den technischen Anforderungen verabschiedet und veröffentlicht sind, werden der Zeitplan und die Phasen der Einführung verlässlicher.

Dennoch ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese vorgeschlagenen Änderungen Gesetz werden. Daher haben alle auf dem lettischen Markt tätigen Unternehmen, die von diesen Anforderungen betroffen sein könnten, ausreichend Zeit, sich mit den neuen verpflichtenden E-Rechnungsregeln vertraut zu machen und sich darauf vorzubereiten.

Quelle : State Chancellery - Amendments to the Accounting Law, State Chancellery - Public Consultation