Das New Zealand Inland Revenue hat eine Commissioner's Statement veröffentlicht, in der erläutert wird, wie Waren und Dienstleistungen im Wert von NZD 10.000 oder weniger (ohne GST) behandelt werden, wenn sie vor der GST-Registrierung einer Person erworben wurden, aber nach der Registrierung weiterhin für steuerpflichtige Lieferungen genutzt werden. Die Erklärung legt die Auslegung des Commissioner zu den Regelungen sowie die praktische Vorgehensweise bei deren Anwendung dar.

Die Auslegung des Commissioner

Der Commissioner bestätigte die seit Langem etablierte Auslegung und Verwaltungspraxis in Bezug auf die GST-Behandlung von Waren und Dienstleistungen, die den Schwellenwert von NZD 10.000 nicht überschreiten, vor der GST-Registrierung erworben wurden und anschließend für steuerpflichtige Lieferungen genutzt werden. Diese Vorgehensweise wurde sorgfältig geprüft, einschließlich durch das Tax Counsel Office, und gilt auch dann, wenn früher veröffentlichte Auffassungen eine andere Auslegung nahegelegt haben sollten.

In der Erklärung stellte der Commissioner klar, dass GST-registrierte Personen keine Vorsteuerabzüge für Anschaffungen vor der Registrierung geltend machen können, die diesen Schwellenwert erreichen oder unterschreiten. Zwar sind Anpassungen für Waren und Dienstleistungen, die vor der Registrierung erworben wurden, grundsätzlich zulässig, die Regelungen schließen jedoch Anpassungen aus, wenn der Wert unterhalb des Schwellenwerts liegt. Folglich qualifizieren sich geringwertige Anschaffungen vor der Registrierung nicht für eine GST-Rückerstattung nach der Registrierung.

Die Erklärung legt ferner dar, wie diese Auslegung mit dem umfassenderen GST-Aufteilungs- und Anpassungsrahmen übereinstimmt, insbesondere mit den Regelungen zu geringwertigen Anschaffungen nach der Registrierung. Es ist zu beachten, dass die Policy Division des Inland Revenue im Mai 2026 ein Konsultationsdokument mit dem Titel "Current GST Issues" veröffentlicht hat, das mögliche gesetzliche Änderungen in diesem Bereich vorschlägt.

Fazit

Steuerpflichtige sollten sich bewusst sein, dass die Erklärung sowohl diese spezifischen Regelungen auslegt als auch aufzeigt, wie das Inland Revenue sie in der Praxis anwendet. Bemerkenswert ist, dass die Erklärung mehrere Beispiele enthält, die steuerpflichtigen Personen helfen sollen, diese Regelungen besser zu verstehen. Diese Beispiele dienen jedoch ausschließlich zur Veranschaulichung der Position des Commissioner zu den erörterten Fragen und sind nicht als Leitfaden oder Präzedenzfall für andere Steuerangelegenheiten oder andere Bereiche des Steuerrechts zu verstehen.

Quelle: New Zealand Inland Revenue