Die slowakische Mehrwertsteuerreform ViDA bringt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung mit sich
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Das slowakische Finanzministerium hat eine Konsultation zu dem Gesetz eingeleitet, das das Mehrwertsteuergesetz und damit zusammenhängende Gesetze ändert und die elektronische Rechnungsstellung und die Online-Datenmeldung an die Steuerbehörde verbindlich vorschreibt. Darüber hinaus enthalten die vorgeschlagenen Änderungen Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2025/516 über MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter, d.h. das ViDA-Paket.
Die wichtigsten Änderungsvorschläge des Gesetzes
Das ViDA-Paket, das in diesem Jahr nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen den EU-Ländern über den endgültigen Wortlaut und die Regeln der Initiative formell verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde, aktualisiert die Mehrwertsteuersysteme der EU, um sie an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die Verwaltungsabläufe für kleine Unternehmen und Dienstleistungsanbieter zu vereinfachen.
Da das ViDA-Paket einige strenge Umsetzungsfristen vorsieht, hat das slowakische Finanzministerium ein Gesetz zur Erfüllung der Umsetzungsverpflichtungen ausgearbeitet. Daher enthalten die vorgeschlagenen Änderungen der Mehrwertsteuer und anderer damit zusammenhängender Gesetze eine Bestimmung zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen mit Wirkung vom 1. Januar 2027. Zum selben Zeitpunkt wird die Pflicht zur Echtzeit-Meldung von B2B-Umsätzen an die Steuerbehörden in Kraft treten.
Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung wird am 1. Juli 2030 auf ausländische, mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige für grenzüberschreitende EU-Umsätze ausgeweitet. Ab dem 1. Juli 2030 werden die MwSt-Kontrollmitteilung und die Meldung der EG-Verkaufsliste abgeschafft.
Darüber hinaus enthalten die vorgeschlagenen Änderungen Bestimmungen zur Mehrwertsteuerregistrierung, wie z.B. die Einführung der Gruppenregistrierung für die Mehrwertsteuer von Amts wegen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird und voraussichtlich zur Verhinderung von Steuerhinterziehung beitragen wird.
Schlussfolgerung
Die laufenden Konsultationen, die die zweite Runde nach den im Dezember letzten Jahres durchgeführten Konsultationen sind, laufen bis zum 19. August 2025. Die slowakische Regierung unternimmt konkrete Schritte, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die EU-Grenzziele und die EU-weiten Regeln und Vorschriften anzugleichen. In Anbetracht des Tempos der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs und der Konsultationsfrist wird erwartet, dass die endgültige Fassung des Gesetzes bis Ende 2025 verabschiedet und veröffentlicht wird, was allen Beteiligten genügend Zeit gibt, ihre Systeme an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Quelle: Bloomberg, Ministerium der Justiz der Slowakischen Republik, Mehrwertsteuerüber

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