Das südkoreanische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat ein umfassendes Paket von Reformen der Unternehmens- und internationalen Besteuerung vorgeschlagen. Ein zentraler Bestandteil der vorgeschlagenen Reform ist die Aktualisierung der koreanischen Regeln zur globalen Mindeststeuer, um sie an das Pillar Two (Säule 2) Side-by-Side Package des Inclusive Framework der OECD/G20 anzugleichen. Darüber hinaus zielen mehrere Maßnahmen darauf ab, inländische Investitionen und die wirtschaftliche Aktivität zu stärken. Die Vorschläge sind jedoch noch nicht endgültig und werden vor ihrer Vorlage bei der Nationalversammlung einer Kabinettsberatung unterzogen.

Wichtigste vorgeschlagene Steuermaßnahmen

Im Rahmen der Bemühungen, Koreas System stärker mit den Global Anti-Base Erosion (GloBE) Model Rules der OECD in Einklang zu bringen, schlug die Regierung vor, das neue Pillar Two Side-by-Side Package der OECD in ihre nationalen Regeln zur globalen Mindeststeuer aufzunehmen. Um dies zu erreichen, würden mit dem Vorschlag mehrere neue Safe Harbours eingeführt.

Dazu würden ein Side-by-Side-(SbS-)Safe-Harbour und ein Safe-Harbour für die oberste Muttergesellschaft (UPE) für berechtigte Länder gehören sowie Safe Harbours für substanzbasierte Steueranreize (SBTI) und vereinfachte Berechnungen des effektiven Steuersatzes (ETR). Alle Mechanismen sollen die Anwendung der globalen Mindeststeuer vereinfachen und den Compliance-Aufwand für multinationale Unternehmensgruppen verringern.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden insbesondere multinationalen Unternehmen (MNE) in Ländern zugutekommen, die Mindeststeuerregelungen im Einklang mit den GloBE-Regeln betreiben. Bei Genehmigung würden die neuen Safe-Harbour-Bestimmungen für Einreichungen des GloBE Information Return (GIR) und für Top-up-Tax-Return-Einreichungen gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2027 erfolgen.

Weitere vorgeschlagene Steuermaßnahmen konzentrieren sich auf die Stärkung künftiger Wachstumsmotoren und des regionalen Wirtschaftswachstums, die Reform von Steueranreizen und Steuervergünstigungsregelungen sowie die Aktualisierung technischer und administrativer Regeln und Verfahren.

Fazit

Insgesamt markieren die vorgeschlagenen Reformen einen bedeutenden Schritt hin zur Angleichung des koreanischen Unternehmenssteuerrahmens an die internationalen Pillar-Two-Standards und fördern zugleich die strategische inländische Produktion, Forschung und Entwicklung (R&D) sowie regionale Investitionen. Die Vorschläge durchlaufen zunächst eine Kabinettsberatung und sollen voraussichtlich Anfang September 2026 der Nationalversammlung vorgelegt werden. Bei Genehmigung sollen die meisten Maßnahmen ab Januar 2027 in Kraft treten.