Spanien: Die Europäische Kommission hat die elektronische Rechnungsstellung genehmigt

Spanien ist der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) einen Schritt näher gekommen, da die Europäische Kommission den Entwurf eines königlichen Dekrets über die so genannte Schaffung und das Wachstum (Ley Crea y Crece) genehmigt hat.
Die Verabschiedung neuer Regeln und Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Spanien ist eine bedeutende Entwicklung, die den Geschäftsverkehr im Lande neu gestalten wird. Diese Änderung ist nicht nur eine Formalität, sondern ein grundlegender Wandel, auf den die Unternehmen vorbereitet sein müssen.
Umsetzung der E-Invoicing-Vorschriften
Die Entwicklung der obligatorischen E-Invoicing-Vorschriften in Spanien begann 2023 mit einer öffentlichen Konsultation, um verschiedene Meinungen und Kommentare einzuholen. Seitdem hat das Dekret mehrere Phasen durchlaufen, die in der Genehmigung durch die Europäische Kommission gipfelten, einem entscheidenden Schritt im Regulierungsprozess.
Die Genehmigung ist der letzte Schritt bei der Festlegung der Regeln und der erste Schritt bei der Einführung der Umsetzungsfristen. Das Volumen der Rechnungsstellung ist ein entscheidender Faktor, wenn Steuerpflichtige, Unternehmen oder Privatpersonen den Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich unterliegen.
Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro haben ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses im Amtsblatt 12 Monate Zeit, um die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zu erfüllen. Steuerpflichtige, die unter diesem Schwellenwert liegen, haben dagegen 24 Monate Zeit.
Unabhängig vom Umsatz müssen jedoch alle Steuerpflichtigen während des Übergangszeitraums weiterhin Rechnungen im PDF-Format versenden. Die Nichteinhaltung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich kann mit Strafen von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Fazit
Alle Steuerpflichtigen, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, haben genügend Zeit, um sich mit den Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vertraut zu machen und sich darauf vorzubereiten, zumal der Königliche Erlass noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Die Fristen von 12 und 24 Monaten für die Erfüllung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich haben noch nicht begonnen, und alle Unternehmen sollten die notwendigen Schritte unternehmen, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.
Quelle: Ayming

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