Spanien steuert auf 21 % Mehrwertsteuer auf Kurzzeitvermietungen zu
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Seit einiger Zeit erwägt die spanische Regierung, die kurzfristige Ferienvermietung mit einem Mehrwertsteuersatz von 21 % zu belegen, um das wachsende Wohnungsproblem anzugehen und sicherzustellen, dass mehr Immobilien für die langfristige Vermietung zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Bemühungen um die Einführung dieser Vorschriften hat die sozialistische Parlamentsfraktion einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der derzeitigen Mehrwertsteuerbefreiung für diese Vermietungen vorgelegt.
Vorgeschlagene Schlüsselmaßnahmen
Nach den derzeitigen Vorschriften sind Kurzzeitvermietungen von der Mehrwertsteuer befreit, es sei denn, es werden hotelähnliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Empfang erbracht; in diesem Fall gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 10 %. Wenn der Gesetzentwurf angenommen und umgesetzt wird, würden Kurzzeitvermietungen von weniger als 30 Nächten in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 21 % besteuert, unabhängig davon, ob hotelähnliche Dienstleistungen inbegriffen sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass alle größeren Gemeinden wie Málaga, Barcelona, Marbella oder Ibiza mit einem Steuersatz von 21 % besteuert würden, wodurch sie an andere steuerpflichtige gewerbliche Dienstleistungen angeglichen würden und die günstigere steuerliche Behandlung, die sie bisher genossen, wegfiele.
Folglich werden Vermieter, die diese Vermietungen anbieten, unabhängig davon, ob sie gebietsansässig oder gebietsfremd sind, für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer sowie für die Einreichung der erforderlichen Mehrwertsteuererklärungen und anderer relevanter Dokumente verantwortlich sein. Sie werden jedoch in der Lage sein, die Vorsteuer auf die entsprechenden Ausgaben abzuziehen.
Schlussfolgerung
Die vorgeschlagene Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Bestrebens, gleiche Wettbewerbsbedingungen für private Kurzzeitvermietungen und traditionelle Beherbergungsbetriebe zu schaffen und gleichzeitig der Belastung des Wohnungsmarktes durch den Tourismus entgegenzuwirken und einen Beitrag zur Lösung der anhaltenden Wohnungsknappheit zu leisten.
Mit dem Vorschlag eines Mehrwertsteuersatzes von 21 % auf Kurzzeitvermietungen zielt die spanische Politik darauf ab, diese Vermietungen im Vergleich zu Hotels finanziell weniger attraktiv zu machen, was sich langfristig sowohl auf Immobilieneigentümer als auch auf Vermietungsplattformen auswirkt, indem die Wettbewerbsfähigkeit von Ferienvermietungen auf dem Markt verringert wird.
Quelle: BDO, Mehrwertsteuerüber

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