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Spanien verschiebt obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung auf 2027: Neuer Zeitplan und neue Etappen

October 11, 2024
Spanien verschiebt obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung auf 2027: Neuer Zeitplan und neue Etappen

Kurz nachdem die Europäische Kommission den Entwurf des königlichen Dekrets über die so genannte Schaffung und das Wachstum (Ley Crea y Crece) genehmigt hatte - ein wichtiger Meilenstein - kündigte die spanische Regierung an, dass sie die Einführung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungen verschieben werde.

Dies mag für die Steuerzahler eine Erleichterung sein, insbesondere für diejenigen, die auf diese Änderungen nicht vorbereitet sind, aber die spanische Regierung ist nach wie vor entschlossen, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vollständig umzusetzen.

Gründe für die Vertagung und neuer Zeitplan

Ursprünglich wurde erwartet, dass der Umsetzungsprozess der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung Mitte 2025 oder spätestens Anfang 2026 beginnen würde. Die Entscheidung zur Verschiebung wurde jedoch aufgrund der langsamen Entwicklung der technischen Spezifikationen getroffen, die für ein angemessenes und effizientes Funktionieren des E-Invoicing-Systems erforderlich sind.

Obwohl sich der Umsetzungsprozess verzögert, wird sich dies nur geringfügig auf den Umsetzungszeitplan auswirken, während die spanische Regierung erklärte, dass sie im Rahmen des ursprünglichen Plans bleiben wird.

Nach dem neuen Zeitplan wird der Umsetzungsprozess in zwei Phasen abgeschlossen. Die erste Phase soll 2027 beginnen, 12 Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Verordnung im Amtsblatt. Große Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Mio. EUR werden zuerst der B2B-Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung unterliegen.

Im Jahr 2028, 24 Monate nach der Veröffentlichung der endgültigen Verordnung im Amtsblatt, müssen alle anderen Steuerzahler die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich einhalten.

Schlussfolgerung

Es bleibt abzuwarten, in welchem Zeitrahmen die spanischen Regierungsstellen technische Spezifikationen für die Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich entwickeln werden und wann die endgültige Fassung der Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Dies sind die beiden wichtigsten nächsten Schritte auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich, wobei das Veröffentlichungsdatum insbesondere für die Steuerzahler entscheidend ist. Mit dem Veröffentlichungsdatum beginnt die Umsetzungsfrist für große Steuerzahler und andere, die ihre Systeme und Abläufe an die neuen Vorschriften anpassen müssen.

Quelle: SNI, Taxopolis, VATüber


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