Spanien - Steuerliche Behandlung von Live-Diensten

Die spanische Steuerbehörde (TA) hat eine offizielle Antwort zur Besteuerung einer Dienstleistung herausgegeben, die in der Übertragung von Live-Ereignissen zum Abruf über eine Online-Plattform besteht. Die spanische Steuerbehörde wendet diese Praxis häufig an, und diese Antworten sind eine wertvolle Informationsquelle für alle Parteien, für die diese Vorschriften gelten.
Auslegung der Steuerbehörde
Die spanische Steuerbehörde kommt zu dem Schluss, dass die Übertragung von Live-Events über eine Online-Plattform als elektronisch erbrachte Dienstleistung anzusehen ist. Dieser Schlussfolgerung geht die Auffassung voraus, dass eine Online-Plattform, die die Verbreitung von Darbietungen im Namen von Käufern erleichtert, als Empfänger und Erbringer der Dienstleistungen gilt.
Gemäß Artikel 9a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 wird der Betreiber einer digitalen Plattform zum Anbieter, wenn die Dienstleistungen elektronisch über ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal erbracht werden. Diese Vermutung gilt, es sei denn, der Anbieter wird vom Steuerpflichtigen ausdrücklich als solcher anerkannt, und diese Anerkennung wird in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien dokumentiert.
Darüber hinaus gelten die an die Plattform erbrachten Dienstleistungen als im spanischen Steuergebiet gelegen, wenn die Plattform ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder, in Ermangelung dessen, ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder ihren Sitz in diesem Gebiet hat, sofern die Dienstleistungen an diesen Sitz, diese Betriebsstätte, diesen Wohnsitz oder diesen Sitz gerichtet sind.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Online-Plattformen, die den Vertrieb von Abrufdiensten erleichtern, als Empfänger und Erbringer dieser Dienste gelten, wenn sie im Namen von Käufern handeln. Dies schafft Klarheit für die Anbieter von Dienstleistungen und gewährleistet die Übereinstimmung mit den in Artikel 9a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 dargelegten Grundsätzen.
Unternehmen, die Live-Events über Online-Plattformen übertragen, sollten ihre vertraglichen Vereinbarungen und Betriebsstandorte sorgfältig überprüfen, um die Einhaltung dieser Steuervorschriften zu gewährleisten.
Quelle: Spanische Steuerbehörde, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

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