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Spanien - Steuerliche Behandlung von Live-Diensten

July 25, 2024
Spanien - Steuerliche Behandlung von Live-Diensten
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Die spanische Steuerbehörde (TA) hat eine offizielle Antwort zur Besteuerung einer Dienstleistung herausgegeben, die in der Übertragung von Live-Ereignissen zum Abruf über eine Online-Plattform besteht. Die spanische Steuerbehörde wendet diese Praxis häufig an, und diese Antworten sind eine wertvolle Informationsquelle für alle Parteien, für die diese Vorschriften gelten.

Auslegung der Steuerbehörde

Die spanische Steuerbehörde kommt zu dem Schluss, dass die Übertragung von Live-Events über eine Online-Plattform als elektronisch erbrachte Dienstleistung anzusehen ist. Dieser Schlussfolgerung geht die Auffassung voraus, dass eine Online-Plattform, die die Verbreitung von Darbietungen im Namen von Käufern erleichtert, als Empfänger und Erbringer der Dienstleistungen gilt.

Gemäß Artikel 9a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 wird der Betreiber einer digitalen Plattform zum Anbieter, wenn die Dienstleistungen elektronisch über ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal erbracht werden. Diese Vermutung gilt, es sei denn, der Anbieter wird vom Steuerpflichtigen ausdrücklich als solcher anerkannt, und diese Anerkennung wird in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien dokumentiert.

Darüber hinaus gelten die an die Plattform erbrachten Dienstleistungen als im spanischen Steuergebiet gelegen, wenn die Plattform ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder, in Ermangelung dessen, ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder ihren Sitz in diesem Gebiet hat, sofern die Dienstleistungen an diesen Sitz, diese Betriebsstätte, diesen Wohnsitz oder diesen Sitz gerichtet sind.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Online-Plattformen, die den Vertrieb von Abrufdiensten erleichtern, als Empfänger und Erbringer dieser Dienste gelten, wenn sie im Namen von Käufern handeln. Dies schafft Klarheit für die Anbieter von Dienstleistungen und gewährleistet die Übereinstimmung mit den in Artikel 9a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 dargelegten Grundsätzen.

Unternehmen, die Live-Events über Online-Plattformen übertragen, sollten ihre vertraglichen Vereinbarungen und Betriebsstandorte sorgfältig überprüfen, um die Einhaltung dieser Steuervorschriften zu gewährleisten.

Quelle: Spanische Steuerbehörde, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Welche Strafen drohen bei Fehlern in der Mehrwertsteuererklärung in Dänemark?
In Dänemark kann die Abgabe fehlerhafter MwSt-Erklärungen zu einem Berichtigungszuschlag von bis zu 30 % Zinsen auf den geschuldeten MwSt-Betrag führen. Diese vom dänischen Parlament am 9. Juni 2022 verabschiedete Gesetzgebung soll Unternehmen dazu ermutigen, sicherzustellen, dass ihre MwSt-Erklärungen korrekt sind und rechtzeitig eingereicht werden.
Wie weit zurück kann die dänische Steuerbehörde Zuschläge für Mehrwertsteuerfehler erheben?
Die dänische Steuerbehörde kann Zuschläge auf Mehrwertsteuererklärungen erheben, die bis zu 36 Monate vor der Korrektur eingereicht wurden. Konkrete Termine für diese Anwendung wurden jedoch nicht festgelegt, so dass die Unternehmen eine Frist erhalten, um ältere Meldungen ohne unmittelbare Sanktionen zu korrigieren.
Sind sowohl Über- als auch Unterdeklarationen sanktionsbewehrt?
Ja, in Dänemark gelten sowohl Über- als auch Untererklärungen als Meldefehler. Die Unternehmen müssen diese Fehler korrigieren, was zu Sanktionen führen kann, unabhängig davon, ob der Fehler zu einer Über- oder Unterzahlung der Mehrwertsteuer geführt hat.
Was passiert, wenn ein Unternehmen in Dänemark keine Umsatzsteuererklärung abgibt?
Legt ein Unternehmen keine MwSt.-Meldung vor, schätzt das dänische Finanzamt die geschuldete MwSt. und berechnet dem Unternehmen für diese Dienstleistung eine Gebühr von 800 DKK. Das Unternehmen ist dann dafür verantwortlich, die geschätzten Daten so zu korrigieren, dass die geschuldete Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen wird.
Gibt es zusätzliche Strafen für die Versäumung von MwSt.-Meldefristen?
Ja, die Nichteinhaltung von MwSt.-Meldefristen kann zu mehreren Sanktionen führen, darunter Zuschläge, Gebühren für die MwSt.-Berechnung durch die Steuerbehörden und die Verpflichtung zur Zahlung der geschätzten MwSt.-Schuld. Diese kombinierten Strafen können für Unternehmen ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.
Wie können Unternehmen Mehrwertsteuerzuschläge und Strafen in Dänemark vermeiden?
Um Zuschläge und Strafen zu vermeiden, sollten Unternehmen bestrebt sein, genaue und rechtzeitige MwSt.-Meldungen abzugeben. Die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern für die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften kann dazu beitragen, dass die Meldeverfahren gründlich und fehlerfrei sind, wodurch das Risiko von Strafen gemindert wird.
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