Spaniens vorgeschlagene 21%ige Mehrwertsteuer auf Kurzzeitvermietungen: Was das für Vermieter bedeutet
.png)
Seit einiger Zeit versuchen der spanische Staat und die Kommunalverwaltungen, die Zahl der für kurzfristige Vermietungen angebotenen Wohnungen zu verringern, was die Preise der für langfristige Vermietungen angebotenen Wohnungen aufgrund der hohen Nachfrage und des geringen Angebots erhöht.
Außerdem nimmt die Zahl der Touristen jedes Jahr zu, was sich negativ auf die Lebensbedingungen der Einwohner auswirkt. Die spanische Regierung hat vorgeschlagen, den Mehrwertsteuersatz für Kurzzeitvermietungen anzuheben, um das Problem erfolgreicher anzugehen.
Vorgeschlagene Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes
Die Regierung und die Einwohner sind sich einig, dass eine Veränderung des Tourismussektors notwendig ist, um die Preise auf dem Wohnungsmarkt zu senken und jungen Menschen zu helfen, erschwinglichere Wohnungen zu kaufen oder Wohnungen langfristig zu besseren Bedingungen zu mieten.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Regeln und Vorschriften geändert, um die Zahl der zur Kurzzeitvermietung angebotenen Wohnungen zu verringern. So wurde beispielsweise angekündigt, dass in Barcelona keine Wohnungen mehr zur Kurzzeitvermietung angeboten werden dürfen, und es wurden strengere Vorschriften für die Erlangung der erforderlichen Lizenzen für Vermieter eingeführt.
Die jüngste vorgeschlagene Änderung der Verordnung sieht vor, dass Vermieter, die Immobilien zur Kurzzeitvermietung anbieten, mit einem Mehrwertsteuersatz von 21 % belegt werden. Durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes hofft die Regierung, die Kurzzeitvermietung für Vermieter weniger rentabel zu machen und sie auf die Langzeitvermietung zu lenken.
Darüber hinaus hat die Regierung Vermietern bereits die Verpflichtung auferlegt, alle ihre vorübergehenden und touristischen Unterkünfte, einschließlich der Zimmer, auf dem zu entwickelnden und einzuführenden Regierungsportal "Digital Single Window for Leases" zu registrieren. Wenn die Vermieter dies nicht tun, können sie ihre Objekte nicht auf Plattformen wie Idealista, Booking oder Airbnb bewerben.
Fazit
In einem breit angelegten Steuerpaket für 2025 wird der Vorschlag erörtert, den Mehrwertsteuersatz für kurzfristige Vermietungen mit Ausnahme von Hotels zu erhöhen. Obwohl das Ziel darin besteht, die Zahl der zur Kurzzeitvermietung angebotenen Immobilien zu verringern und das Wohnen erschwinglicher zu machen, sind einige der Meinung, dass diese Kosten einfach auf die Touristen abgewälzt werden und die Maßnahme nicht die erwarteten Ergebnisse bringen wird.
Die endgültige Entscheidung über diesen Vorschlag steht jedoch noch aus. Daher ist die Umsetzung der Maßnahmen bis zur Verabschiedung des Haushalts 2025 fraglich.
Quelle: The Local

Ausgewählte Einblicke

Liability for VAT in Copyright Transactions: Key Takeaways from the UCMR-ADA Case
🕝 April 22, 2025-wfmqhtc7i6.webp)
CJEU Case C-68/23: Digital vouchers and VAT - Clarifying the line between Single- and Multi-Purpose Vouchers
🕝 April 21, 2025
Der Verkauf eines Firmenwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer: Mehrwertsteuerrechtliche Grenzen in der niederländischen Rechtsprechung
🕝 April 15, 2025
Umsatzsteuerliche Erwägungen für digitale Vermögenswerte: Kryptowährung, NFT, In-Game-Käufe
🕝 April 10, 2025Mehr Nachrichten von Europa
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.

Ungarn drängt auf ViDA-Mehrwertsteuerkompromiss vor ECOFIN-Treffen
