Spaniens Franchise-Regelung für die Mehrwertsteuer: Wichtige Änderungen für Freiberufler ab 2025
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In Spanien stehen bedeutende Veränderungen in Bezug auf die Modernisierung und Vereinfachung der Steuerpflicht für Selbständige an. Eine der wichtigsten Änderungen in diesem Prozess ist die Einführung der Franchise-Regelung für die Mehrwertsteuer, nach der Freiberufler und andere Selbständige die Mehrwertsteuer nach neuen Regeln melden und abführen müssen.
Auswirkungen der Franchise-Regelung für die Mehrwertsteuer
Ab 2025 können Freiberufler, deren Jahresumsatz unter 85.000 EUR liegt, von einer neuen Steuerregelung namens IVA Franquiciado (Franchised VAT Scheme) profitieren. Die Regelung wurde im Einklang mit der EU-Richtlinie 2020/285 geschaffen und soll den Verwaltungsaufwand für Freiberufler und andere Selbstständige verringern. Zusätzlich zu dem Schwellenwert von 80.000 EUR ist ein weiterer Schwellenwert von 100.000 EUR für diejenigen festgelegt, die innergemeinschaftliche Umsätze tätigen.
Freiberufler und Unternehmen, die für diese Regelung in Frage kommen, müssen keine vierteljährlichen MwSt-Erklärungen mehr abgeben und keine MwSt auf Rechnungen ausweisen. Dies bedeutet im Wesentlichen weniger Verwaltungsaufwand und eine geringere Wahrscheinlichkeit, wegen verspäteter Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen bestraft zu werden. Außerdem bedeutet die Tatsache, dass die Mehrwertsteuer auf den meisten Rechnungen nicht mehr berechnet wird, dass sie die Kosten für ihre Dienstleistungen für ihre Kunden senken können.
Natürlich hat dies auch einige Nachteile. So können Freiberufler und andere Unternehmen, die diesen Vorschriften unterliegen, die Mehrwertsteuer auf Geschäftsausgaben nicht mehr zurückfordern.
Fazit
Freiberufliche Arbeit ist in den letzten Jahren sehr populär geworden, und die neuen Vorschriften zeigen, dass Spanien diese Branche und die Selbständigen im Allgemeinen überwacht. Obwohl die Gesetze und Vorschriften so definiert sind, dass sie den Bedürfnissen von Freiberuflern und ähnlichen Unternehmen gerecht werden, ist es wichtig zu sehen, wie sich die von diesen Änderungen Betroffenen anpassen werden.
Außerdem sollten sich Freiberufler und Selbstständige auf Anpassungen bei der Fehlerkorrektur im Rahmen der neuen berichtigten Selbstveranlagung und bei der Verwaltung grenzüberschreitender Transaktionen einstellen.
Quelle: Euro Weekly News

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