Am 12. Juni 2026 entschied der Court of Appeal (Berufungsgericht), dass Bolts Ride-Hailing-Dienste nicht unter die Sonderregelung für Reisebüros (TOMS) fallen. Die Entscheidung hob frühere, zugunsten von Bolt ergangene Tribunal-Urteile auf und verpflichtete das Unternehmen zur Nachzahlung von rund 190 Mio. GBP Umsatzsteuer. Unzufrieden mit dem Urteil legte Bolt beim UK Supreme Court Rechtsmittel ein.

Hintergrund des Falls und Entscheidung des Supreme Court

Der Supreme Court stellte fest, dass Bolt eine Ride-Hailing-Plattform betreibt, die Fahrgäste mit Mietwagenfahrern zusammenbringt. Seit August 2022 handelt Bolt bei der Beförderungsleistung als Eigenhändler im eigenen Namen (principal), kauft die Beförderung von selbstständigen Fahrern ein und verkauft sie im Rahmen gesonderter Verträge an die Fahrgäste weiter. Damit erbringt Bolt die Beförderungsleistung gegenüber den Fahrgästen und nicht die Fahrer unmittelbar.

Der Streit betraf die Frage, ob Bolt die TOMS anwenden konnte – eine vereinfachte Umsatzsteuerregelung, die es berechtigten Unternehmen erlaubt, die Umsatzsteuer auf ihre Gewinnmarge statt auf den vollen Verkaufspreis abzuführen. Bolt machte geltend, dass seine Leistungen unter die Regelung fielen, während die HMRC daran festhielt, dass Ride-Hailing-Dienste nicht in deren Anwendungsbereich fallen. Bei Anwendung der TOMS würde Bolt die Umsatzsteuer nur auf seine Marge abführen. Andernfalls fiele die Umsatzsteuer auf die gesamte von den Fahrgästen erhaltene Fahrpreissumme an.

Das First-tier Tribunal entschied im Dezember 2023 zugunsten von Bolt und befand, dass seine Leistungen zu einer Art gehörten, wie sie üblicherweise von Reiseveranstaltern oder Reisebüros erbracht werden. Das Upper Tribunal bestätigte diese Entscheidung in der Folge. Der Court of Appeal hob die früheren Urteile jedoch auf und gab der HMRC recht.

Der Court of Appeal kam zu dem Ergebnis, dass Bolts Ride-Hailing-Dienste keine Leistungen einer Art sind, wie sie üblicherweise von Reiseveranstaltern oder Reisebüros erbracht werden, und daher nicht für die TOMS in Betracht kommen. Nach dieser Auslegung ist die Umsatzsteuer mit 20 % auf den vollen von den Fahrgästen gezahlten Fahrpreis zu berechnen und nicht nur auf die Marge zwischen dem Fahrpreis und dem an die Fahrer gezahlten Betrag.

Am 2. Oktober 2026 lehnte der UK Supreme Court die Zulassung des Rechtsmittels ab, da der Antrag keine vertretbare Rechtsfrage von allgemeiner öffentlicher Bedeutung aufwerfe, mit der sich der Gerichtshof in diesem Stadium befassen sollte.

Auswirkungen der Entscheidung

Da der Supreme Court die Zulassung des Rechtsmittels ablehnte, bleibt das Urteil des Court of Appeal bestehen. Folglich bleiben Bolts Ride-Hailing-Dienste außerhalb des Anwendungsbereichs der TOMS. Das Urteil könnte auch den laufenden Streit der HMRC mit Uber erheblich beeinflussen, bei dem es um rund 1,4 Mrd. GBP Umsatzsteuer geht.