Manitoba dehnt die Einzelhandelsumsatzsteuer bis 2026 auf Cloud-Dienste aus

Manitoba, die fünftbevölkerungsreichste Provinz Kanadas, hat ihren Haushalt 2025-2026 verabschiedet, der unter anderem die Einzelhandelsumsatzsteuer auf Cloud-Computing-Dienste ausweitet und damit die Besteuerung digitaler Transaktionen in der Provinz erheblich verbessert. Diese Maßnahme spiegelt die Absicht Manitobas wider, den steuerlichen Rahmen zu modernisieren, um die wirtschaftlichen Aktivitäten in einer zunehmend digitalen und cloudbasierten Wirtschaft besser zu erfassen.
Auswirkungen auf Anbieter von Cloud Computing-Diensten
Ab dem 1. Januar 2026 wird Manitoba von Anbietern von Cloud-Computing-Diensten verlangen, dass sie die Einzelhandelsumsatzsteuer auf Dienstleistungen, die an Kunden in der Provinz erbracht werden, erheben und abführen. Bis zu diesem Zeitpunkt erhob Manitoba keine Einzelhandelsumsatzsteuer auf den Zugang zu Software, die auf Servern außerhalb der Provinz gehostet wurde, selbst wenn sie von Kunden innerhalb Manitobas genutzt wurde.
Mit den neuen Vorschriften verlagert die Provinz jedoch ihren Schwerpunkt vom physischen Standort der Software-Infrastruktur auf den Ort, an dem der Dienst abgerufen oder genutzt wird. Daher haben die lokalen Aufsichtsbehörden beschlossen, die Steuerbemessungsgrundlage zu erweitern und Cloud-Dienste einzubeziehen, die von Nutzern in Manitoba in Anspruch genommen werden. Folglich wird der Anwendungsbereich der Einzelhandelsumsatzsteuer ab 2026 auf Anbieter außerhalb der Provinz und auf ausländische Dienstleister ausgeweitet, die Cloud-basierte Dienstleistungen für Kunden in Manitoba erbringen.
Die neuen Regeln für die Einzelhandelsumsatzsteuer gelten im Großen und Ganzen für Cloud-basierte Dienste wie Software, Plattformen und Infrastrukturdienste, die über das Internet erbracht werden und alles von abonnementbasierter Software und Videospielen bis hin zu Datenspeicherung, virtuellen Servern, Netzwerkinfrastruktur und Entwicklungsplattformen umfassen.
Fazit
Anbieter von Cloud-basierten Diensten wie SaaS, IaaS und PaaS, die Kunden in Manitoba beliefern, sehen sich ab dem 1. Januar 2026 mit neuen Registrierungs- und Erhebungspflichten für die Einzelhandelsumsatzsteuer konfrontiert und sollten die notwendigen Schritte zur Vorbereitung unternehmen.
Die Vorbereitung auf die neuen Anforderungen geht über die Registrierung der Einzelhandelsumsatzsteuer hinaus. Dazu gehören auch die Bewertung und Aktualisierung von Abrechnungssystemen, die Anpassung interner Verfahren zur Einhaltung von Steuervorschriften und die Umsetzung der erforderlichen betrieblichen Änderungen, um eine genaue Steuererhebung und rechtzeitige Überweisung gemäß den neuen Vorschriften zu gewährleisten.
Quelle: Manitoba Finance - Computersoftware und Online-Dienste
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