Kanada - Meldevorschriften für Betreiber von digitalen Plattformen: Die wichtigsten Erkenntnisse

Immer mehr Länder führen Meldevorschriften für Betreiber digitaler Plattformen ein, die auf den Muster-Meldevorschriften für digitale Plattformen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) basieren. Kanada gehört zu den Ländern, in denen Betreiber digitaler Plattformen diese Anforderungen erfüllen müssen und in denen diese Regeln im Jahr 2024 in Kraft treten, was bedeutet, dass die ersten Berichte bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden müssen.
Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) hat die wichtigsten Begriffe und Anforderungen kurz erläutert, um diese Regeln näher zu bringen und den Betreibern digitaler Plattformen bei der Einhaltung zu helfen.
Wichtige Definitionen und Meldevorschriften
Die Erläuterungen der CRA enthalten Informationen darüber, welche Plattformen als meldepflichtige Plattformen gelten, wer zu den meldepflichtigen Verkäufern gehört, welche Informationen gemeldet werden müssen, wie der Due-Diligence-Prozess abläuft und welche Anweisungen für die Einreichung zu beachten sind.
Die CRA erklärt, dass jeder inländische Plattformbetreiber ein meldepflichtiger Plattformbetreiber ist. Ausländische Plattformbetreiber, die es Verkäufern ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen in Kanada zu verkaufen, gelten ebenfalls als meldepflichtige Plattformbetreiber. Plattformbetreiber, die nachweisen können, dass ihr Geschäftsmodell den Verkäufern keine Gewinne ermöglicht, oder die keine meldepflichtigen Verkäufer haben, gelten jedoch nicht als meldepflichtige Plattformbetreiber.
Was die meldepflichtigen Verkäufer betrifft, so gilt jeder Verkäufer mit Sitz in Kanada oder einem anderen Land, in dem Meldevorschriften gelten, der auf einer digitalen Plattform registriert ist und Waren und Dienstleistungen an kanadische Verbraucher verkauft, als meldepflichtiger Verkäufer.
Die Meldevorschriften verlangen von den Betreibern der Meldeplattformen, dass sie in ihren Abschlussberichten Angaben zur Identität und Tätigkeit der meldepflichtigen Verkäufer machen.
Die Berichte sind einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr einzureichen, wobei für die neu als meldepflichtig eingestuften Plattformbetreiber im ersten Jahr eine Übergangsfrist gilt. Je nach Herkunftsland der Betreiber digitaler Plattformen, genauer gesagt, je nachdem, ob die Meldeplattform ansässig ist oder nicht, gelten unterschiedliche Meldeverfahren.
Schlussfolgerung
Die vorgestellten Kernaussagen sind ein guter Ausgangspunkt, um festzustellen, wann diese Regeln gelten und wer von ihnen betroffen ist.
Da das Thema der Meldevorschriften und -anforderungen für Betreiber digitaler Plattformen komplexer ist als in diesem kurzen Überblick dargestellt, hat die CRA zwei detailliertere Leitlinien veröffentlicht: Reporting Rules for Digital Platforms und Guidance on the Reporting Rules for Digital Platform Operators (Leitlinien zu den Meldevorschriften für Betreiber digitaler Plattformen) für diejenigen, die weitere Informationen zu den Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen benötigen.
Quelle: The Canada Revenue Agency - Betreiben Sie eine digitale Plattform?, The Canada Revenue Agency - Meldevorschriften für digitale Plattformen, Die kanadische Steuerbehörde - Leitfaden zu den Meldevorschriften für Betreiber digitaler Plattformen

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