Kanada: GST/HST anwendbar auf den Verkauf einer Airbnb-Mietimmobilie

Die Goods and Services Tax (GST) und die Harmonized Sales Tax (HST) sind in der Regel nicht auf den Verkauf von zuvor bewohnten Immobilien in Kanada anwendbar. In einem kürzlich ergangenen Urteil kam das kanadische Finanzgericht (Tax Court of Canada) jedoch zu dem Schluss, dass der Verkauf von zuvor über Airbnb vermieteten Eigentumswohnungen der GST/HST unterliegt.
In seinem Urteil,
befasste sich der Tax Court mit einem ganz bestimmten Umstand, der den Verkauf dieser Eigentumswohnungen betrifft.
Sachverhalt und Urteilsbegründung
Seit 2008, als Ontario Inc. die Eigentumswohnungen in Ottawa kaufte, wurden sie neun Jahre lang im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags vermietet, was bedeutet, dass sie für einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen vermietet wurden. Dies änderte sich 2017, als Ontario Inc. diese Einheiten auf Airbnb auflistete und sie in den folgenden 14 Monaten für eine Kurzzeitmiete von bis zu 60 Tagen vermietete. Ontario Inc. verkaufte diese Einheiten im Jahr 2018, und weder der Verkäufer noch der Käufer führten die GST/HST ab.
Das Finanzministerium kam zu dem Schluss, dass Ontario Inc. eine GST/HST in Höhe von 77.079,64 CAD zu zahlen hatte, die beim Verkauf der Eigentumswohnungen zu erheben war. Ontario Inc. legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und brachte vor dem Finanzgericht die Frage vor, ob der Verkauf von Eigentumswohnungen der GST/HST unterlag.
Das Finanzgericht entschied, dass es sich bei der Transaktion um eine steuerpflichtige Lieferung von Immobilien handelte, was bedeutet, dass sie der GST/HST unterliegt, da die Eigentumswohnungen zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Wohnanlage waren. Die Berufung von Ontario Inc. wurde abgewiesen, und das Unternehmen ist verpflichtet, die GST/HST zuzüglich weiterer Kosten zu zahlen.
Schlussfolgerung
Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Folgen einer Änderung der Nutzung eines Grundstücks bei der Anwendung der GST/HST zu verstehen. Das Urteil des Finanzgerichts stellt klar, dass Immobilien, die für kurzfristige Vermietungen genutzt werden, wie z. B. die auf Airbnb aufgeführten, möglicherweise nicht als Wohnimmobilien gelten und daher der GST/HST unterliegen.
Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Immobilieneigentümer vor dem Verkauf ihrer Immobilie zusätzliche Zeit investieren, um festzustellen, wie die Nutzung der Immobilie behandelt wird und welche Steuern anfallen:Rechtssache - 1351231 Ontario Inc. v. The King, 2024 TCC 37, Kanadische Steuerstiftung

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