Der Weg zur Einführung der MwSt auf digitale Produkte und Dienstleistungen, die von ausländischen Unternehmen an philippinische Verbraucher verkauft werden, war lang und kompliziert, geprägt von Verzögerungen und regulatorischen Änderungen. Nachdem die wichtigste Verordnung im Januar 2025 veröffentlicht wurde, gefolgt von einem Memorandum Circular im Mai 2025 und einer einmonatigen Verlängerung der VAT-Registrierungsfrist, kam die Umsetzung schließlich in Gang. Nun, ein Jahr später, hat das Bureau of Internal Revenue (BIR) der Philippines ein weiteres Memorandum Circular herausgegeben, um wesentliche Fragen im Rahmen dieser Regelungen zu klären.
Der Anwendungsbereich des Rundschreibens
Das am 2. Juni 2026 veröffentlichte Rundschreiben behandelt VAT-Registrierungspflichten, die Einhaltung des Reverse-Charge-Verfahrens, grenzüberschreitende Kostenteilungsvereinbarungen und Rechnungsstellungsanforderungen für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen und Unternehmen mit Sitz auf den Philippines.
Eine der bedeutendsten Klarstellungen betrifft den Einfluss der MwSt-Befreiung auf die VAT-Registrierungspflicht. Das Rundschreiben stellt ausdrücklich klar, dass selbst wenn ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen eine VAT-Befreiung in Anspruch nehmen können, die Pflicht zur VAT-Registrierung, zur Einreichung von Steuererklärungen oder zur Meldung steuerbefreiter Umsätze bestehen bleibt.
Darüber hinaus befasst sich das Rundschreiben mit der Frage, ob eine grenzüberschreitende Kostenteilungsvereinbarung zwischen einem ausländischen Anbieter digitaler Dienstleistungen, einer ausländischen Tochtergesellschaft und einer philippinischen Tochtergesellschaft der VAT unterliegt und welche Einheit sich registrieren und die VAT-Pflichten erfüllen muss. In diesen Fällen wird die philippinische Tochtergesellschaft als Verbraucherin der digitalen Dienstleistung behandelt und muss 12 % VAT im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abrechnen. Die ausländische Tochtergesellschaft kann jedoch ebenfalls zur Registrierung beim BIR verpflichtet sein, wenn sie wesentliche Aspekte der Erbringung der digitalen Dienstleistung an das philippinische Unternehmen kontrolliert.
Darüber hinaus enthält das neueste BIR-Rundschreiben praxisnahe Hinweise anhand realer Szenarien, darunter die VAT-Behandlung von Plattformgebühren, die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der VAT, wenn die für ein Abonnement ausgestellte Rechnung keine 12 % VAT enthielt, sowie die Anwendung der VAT-Regelungen unabhängig vom Standort des Dienstleisters und des Publikums.
Fazit
Nach der Veröffentlichung der VAT-Leitlinien für grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen adressiert das neueste BIR-Rundschreiben kritische Fragen, mit denen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen konfrontiert waren oder möglicherweise in Zukunft konfrontiert werden. Digitale Unternehmen mit Kunden oder Nutzern auf den Philippines sollten das Rundschreiben sorgfältig prüfen, um Missverständnisse oder potenzielle Verstöße zu vermeiden.

