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Slowenien e-invoicing

EU · Dezentraler Austausch über registrierte E-Route-Anbieter, Peppol, Direktverbindung oder die kostenlose FURS-Anwendung; kein Clearance, keine Meldung an die Steuerverwaltung

Last updated October 8, 2026

B2G läuft seit 2015 über e-SLOG via UJP. ZIERDED (Uradni list RS 85/2025) macht den Austausch von E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Lieferungen ab dem 1. Jan. 2028 verpflichtend.

Future

Gilt für

B2B, B2G

January 1, 2028

Nächste Phasenfrist

B2B-Pflicht 1. Jan. 2028 (ZIERDED)

Betrifft mich das?

Zwei Fragen. Bei der Regel zur festen Niederlassung machen die meisten ausländischen Unternehmen Fehler.

Ist Ihr Unternehmen in Slowenien niedergelassen (eingetragener Sitz, Zweigniederlassung oder feste Niederlassung)?

Tätigen Sie innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen mit Slowenien-Bezug?

Slowenien: wahrscheinlich außerhalb der Ausstellungspflicht – E-Reporting / grenzüberschreitend beobachten

Eine USt.-Registrierung oder bloßer Handel ohne feste Niederlassung hält Sie in der Regel außerhalb der slowenischen Ausstellungspflicht – Sie könnten jedoch weiterhin dem E-Reporting unterliegen oder strukturierte E-Rechnungen empfangen müssen. Prüfen Sie Ihren Niederlassungsstatus.

Nicht im Anwendungsbereich für Slowenien

Ohne Niederlassung und ohne Registrierung oder Handel in Slowenien gilt die Pflicht heute nicht für Sie. Prüfen Sie dies erneut, wenn Sie eine Niederlassung oder ein Lager eröffnen oder beginnen, nach Slowenien zu liefern.

Slowenien: inländisches B2B ab 1. Jan. 2028 – ViDA ab Juli 2030

Sloweniens inländische B2B-Pflicht ist beschlossenes Recht: Der Austausch von E-Rechnungen wird für inländische Lieferungen ab dem 1. Januar 2028 gemäß ZIERDED verpflichtend, und ViDA macht strukturierte E-Rechnung und digitale Meldung für innergemeinschaftliches B2B ab dem 1. Juli 2030 verpflichtend. Bauen Sie jetzt EN 16931-/Peppol-Fähigkeiten auf.

Heute gilt in Slowenien keine E-Rechnungspflicht

In Slowenien gilt noch keine inländische B2B-E-Rechnungspflicht, doch ZIERDED macht den Austausch von E-Rechnungen für inländisches B2B ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend; die B2G-E-Rechnung ist seit 2015 Pflicht. Bereiten Sie sich auf den Start 2028 und den ViDA-Termin 2030 vor.

Phasen und wer wann betroffen ist

Ein einzelnes Datum verbirgt den gesamten Rollout. Hier ist die vollständige Abfolge.

1. Januar 2015

B2G-E-Rechnung

Die B2G-E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber ist seit dem 1. Januar 2015 über die Öffentliche Zahlungsverwaltung (UJP) im e-SLOG-Format verpflichtend; 2018 kam ein Peppol-Zugangspunkt hinzu.

Done

1. April 2027

E-Route-Anbieter

Kapitel 4 der ZIERDED gilt (Anbieterregistrierung, Tests, Service-Level); die offizielle Liste der E-Route-Anbieter wird am 1. Oktober 2027 erstellt.

Next

1. Januar 2028

Alle Unternehmen – inländisches B2B

Ausschließlicher Austausch von E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Lieferungen gemäß ZIERDED (Uradni list RS 85/2025); es drohen Bußgelder.

Future

1. Juli 2030

ViDA – innergemeinschaftliches B2B

Strukturierte E-Rechnung und digitale Meldung werden für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen im Rahmen von ViDA verpflichtend.

Future

Die technischen Fakten

Die Standards, der Anwendungsbereich und die Termine, die das Mandat bestimmen – auf einen Blick.

Transaktionsumfang

B2B, B2G

Modell

Dezentraler Austausch über registrierte E-Route-Anbieter, Peppol, Direktverbindung oder die kostenlose FURS-Anwendung; kein Clearance, keine Meldung an die Steuerverwaltung

Formate

e-SLOG, jede EN 16931-konforme Syntax oder ein anderer zwischen den Parteien vereinbarter strukturierter Standard

Region

EU

STATUS

Future

Anwendungsbereich

Ab dem 1. Jan. 2028 müssen alle im Unternehmensregister eingetragenen Unternehmen sowie Einzelunternehmer für inländische Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ausschließlich E-Rechnungen austauschen (art. 7 ZIERDED). B2C optional. Die Durchführungsbestimmungen sind innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten zu erlassen (um Dez. 2026); das Anbieterkapitel gilt ab dem 1. Apr. 2027, die Anbieterliste ab dem 1. Okt. 2027.

Sanktionen und Übergangsfrist

ZIERDED art. 24: juristische Personen €1,000–3,000, Einzelunternehmer €500–1,500, verantwortliche Personen €100–500; art. 25 (verbraucherbezogene Verstöße): €500–1,500 / €100–500 / €50–250.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das E-Rechnungs-Mandat in diesem Land?

Bildbeschreibung

B2G läuft seit 2015 über e-SLOG via UJP. ZIERDED (Uradni list RS 85/2025) macht den Austausch von E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Lieferungen ab dem 1. Jan. 2028 verpflichtend.

Ab wann ist die E-Rechnung in diesem Land verpflichtend?

Bildbeschreibung

Status: Future. Next key date: B2B-Pflicht 1. Jan. 2028 (ZIERDED) (January 1, 2028).

Wer muss die E-Rechnung in diesem Land einhalten?

Bildbeschreibung

Ab dem 1. Jan. 2028 müssen alle im Unternehmensregister eingetragenen Unternehmen sowie Einzelunternehmer für inländische Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ausschließlich E-Rechnungen austauschen (art. 7 ZIERDED). B2C optional. Die Durchführungsbestimmungen sind innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten zu erlassen (um Dez. 2026); das Anbieterkapitel gilt ab dem 1. Apr. 2027, die Anbieterliste ab dem 1. Okt. 2027.

Welches E-Rechnungs-Format ist in diesem Land erforderlich?

Bildbeschreibung

e-SLOG, jede EN 16931-konforme Syntax oder ein anderer zwischen den Parteien vereinbarter strukturierter Standard. Model: Dezentraler Austausch über registrierte E-Route-Anbieter, Peppol, Direktverbindung oder die kostenlose FURS-Anwendung; kein Clearance, keine Meldung an die Steuerverwaltung.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung in diesem Land?

Bildbeschreibung

ZIERDED art. 24: juristische Personen €1,000–3,000, Einzelunternehmer €500–1,500, verantwortliche Personen €100–500; art. 25 (verbraucherbezogene Verstöße): €500–1,500 / €100–500 / €50–250.

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