Die elektronische Rechnungsstellung ist in Slowenien keine Neuheit. Im Jahr 2015 führten sie ein System der elektronischen Rechnungsstellung für den öffentlichen Sektor für B2G- und G2G-Transaktionen ein, vier Jahre vor dem Zeitplan auf EU-Ebene. Nun, fast zehn Jahre später, ist Slowenien auf dem Weg, ein Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen zu verabschieden.

Zeitplan für die Umsetzung

Wie im Gesetzentwurf zum Austausch elektronischer Rechnungen festgelegt, beabsichtigt die slowenische Regierung, die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Juni 2026 einzuführen. Diese Verpflichtung gilt für grenzüberschreitende und inländische B2B-Transaktionen.

In Bezug auf die E-Reporting-Pflichten haben Unternehmen ab der Ausstellung oder dem Erhalt einer Rechnung bis zu acht Tage Zeit, um die Rechnungsdaten an die FURS, die slowenische Steuerbehörde, zu übermitteln. Dieses Acht-Tage-Fenster unterstreicht die Bedeutung einer zeitnahen und korrekten Meldung.

Der Datenaustausch erfolgt über den nationalen Standard e-SLOG, der zuvor entwickelt und aktualisiert wurde, um die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen zu erfüllen. Darüber hinaus kann für den Austausch elektronischer Rechnungen ein harmonisierter EU-Standard oder ein anderer zwischen Unternehmen vereinbarter Standard verwendet werden.

Es wird drei Methoden für die Ausstellung und den Austausch elektronischer Rechnungen geben. Die erste Methode erfolgt über registrierte Dienstleister, die üblicherweise als E-Route-Anbieter bezeichnet werden. Die zweite Methode erfolgt über den direkten Austausch elektronischer Rechnungen zwischen den Informationssystemen der Parteien. Die dritte Methode ist auf Unternehmen mit geringerem Rechnungsvolumen beschränkt. Diese Unternehmen können die von der slowenischen Regierung entwickelte Anwendung nutzen.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleiben Papier- oder PDF-Rechnungen für B2C-Transaktionen bestehen. Slowenien hat die Pflicht zur Ausstellung von Papierrechnungen für B2C-Transaktionen in der Vergangenheit jedoch bereits aufgehoben und wieder eingeführt. Es bleibt also abzuwarten, welche nächsten Schritte für B2C-Transaktionen folgen und ob auch die elektronische Rechnungsstellung eingeführt wird.

Damit dieser Entwurf zum Gesetz wird, muss das slowenische Parlament ihn verabschieden und im Amtsblatt veröffentlichen. Auch technische Richtlinien und andere Vorschriften müssen verabschiedet und veröffentlicht werden.

Fazit

Alle Unternehmen in Slowenien werden genügend Zeit haben, sich auf die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorzubereiten. Diese Vorbereitungen können den Erwerb neuer Software oder die Anpassung der derzeit genutzten Software an die neuen Anforderungen umfassen.

Dennoch bleibt abzuwarten, was die endgültige Fassung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften festlegen wird und ob neue Anforderungen eingeführt werden.

Quelle: E-Government - Slowenien, Sovos