Die beninische Regierung hat ein Gesetz erlassen, das neue Steuerpflichten für digitale Plattformen einführt, die im Unterkunfts- und Vermietungssektor tätig sind. Das Gesetz ist am 24. Juni 2026 in Kraft getreten und erlegt digitalen Plattformen, die in diesem Sektor tätig sind, Einbehaltungspflichten auf.

Neue Pflichten für digitale Plattformen

Das Gesetz begründet keine neue Pflicht zur Registrierung oder Erhebung der Mehrwertsteuer (MwSt.) für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen. Diese MwSt.-Vorschriften waren bereits 2025 umgesetzt worden und verpflichteten nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, sich ab dem ersten Verkauf steuerpflichtiger Dienstleistungen für die MwSt. zu registrieren. Stattdessen fügt die neue Gesetzgebung spezifische Pflichten für Plattformbetreiber hinzu, die Immobilienvermietungen und Unterkunftsbuchungen erleichtern.

Nach den neuen Vorschriften muss eine digitale Plattform, die Vermieter mit Mietern verbindet und den Mieteinzug für in Benin gelegene unbewegliche Vermögenswerte erleichtert, 12% der Bruttomiete einbehalten. Praktisch bedeutet dies, dass die Plattform für die Einbehaltung der Bruttomiete bei der Verarbeitung oder Einziehung von Zahlungen sowie für die Erfüllung der damit verbundenen Steuerpflicht verantwortlich wird.

Das Gesetz stellt außerdem die Regeln zum Ort der Leistung für die Mehrwertsteuer (MwSt.) bei über digitale Plattformen erbrachten Dienstleistungen klar. Bei Online-Plattformdienstleistungen gilt die Dienstleistung als in Benin erbracht, wenn der Kunde in Benin ansässig ist. Bei Provisionen, die über Online-Verkäufe oder digitale Dienstleistungsplattformen erzielt werden, gilt die Dienstleistung als in Benin erbracht, wenn eine relevante Partei – etwa der Plattformbetreiber, Verkäufer, Käufer, Dienstleister oder Nutzer – in Benin ansässig ist.

Bei immobilienbezogenen Plattformdienstleistungen wird der Ort der Leistung durch die Lage der zugrunde liegenden Immobilie bestimmt. Befindet sich die Immobilie also in Benin, gilt die damit verbundene Dienstleistung als in Benin erbracht, unabhängig davon, wo der Plattformbetreiber oder andere Parteien ansässig sind.

Fazit

Das Gesetz spiegelt eine breitere Entwicklung hin zu größerer steuerlicher Verantwortung digitaler Vermittler wider und legt die Einbehaltungslast den Plattformbetreibern auf. Indem Benin den Unterkunfts- und Vermietungssektor ins Visier nimmt, stellt es sicher, dass Steuereinnahmen aus unbeweglichem Vermögen unabhängig davon, wo die vermittelnde Plattform ansässig ist, in seinem Hoheitsgebiet verbleiben. Dieser integrierte Ansatz für Einbehaltungs- und MwSt.-Regeln zum Ort der Leistung schafft Klarheit über das steuerliche Umfeld für nicht ansässige Anbieter, die in der Region tätig sind.