Am 24. Juni 2026 legte die Europäische Kommission Vorschläge für eine neue Steuer-Omnibus-Richtlinie und eine Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) vor. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen bestehende EU-Steuerrichtlinien und Rahmenregelungen für den Informationsaustausch ändern und gleichzeitig zentrale Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch sowie Transparenzstandards beibehalten.
Wichtige vorgeschlagene Steueränderungen
Der Steuer-Omnibus-Vorschlag würde bedeutende Änderungen an der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie, der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, der Steuerfusions-Richtlinie und der Richtlinie über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern einführen
Die DAC-Neufassung konsolidiert die Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in einem einzigen Rechtsakt. Sie integriert alle bisherigen Änderungen und Erweiterungen der Richtlinie, darunter DAC2 zum gemeinsamen Meldestandard, DAC3 zum Informationsaustausch über Steuervorbescheide, DAC4 zur länderbezogenen Berichterstattung, DAC5 zum Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer, DAC6 zu verpflichtenden Offenlegungsregeln für grenzüberschreitende Gestaltungen, DAC7 zur Meldung digitaler Plattformen und gemeinsamen Prüfungen, DAC8 zur Meldung von Kryptowerten und CRS-Änderungen sowie DAC9 zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Säule Zwei.
Der Hauptgrund für die DAC-Neufassung besteht darin, den gesamten DAC-Rahmen zu vereinfachen und zu modernisieren, indem die verschiedenen Änderungen in eine einzige kohärente Rechtsstruktur überführt werden. Damit möchte die Europäische Kommission Doppelarbeit verringern, die Konsistenz zwischen den verschiedenen Meldesystemen verbessern und bestimmte Verwaltungs- und Compliance-Belastungen sowohl für Steuerpflichtige als auch für Steuerbehörden verringern.
Neben der Neufassung der DAC schlug die Europäische Kommission außerdem vor, meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen von den DAC6-Meldepflichten auszunehmen, wenn sie Einheiten betreffen, die Teil von Gruppen sind, die effektiv den Pillar Two Global Anti-Base Erosion (GloBE) rules unterliegen. Darüber hinaus würde die derzeitige DAC7-Schwelle für Warenverkäufe vereinfacht, indem die 30-Tätigkeiten-Grenze entfällt und die monetäre Schwelle von 2.000 EUR auf 3.000 EUR angehoben wird.
Der Vorschlag führt außerdem eine einzige Meldung ein, die von der meldenden Geschäftseinheit oder der berichtenden Einheit anhand einer harmonisierten Vorlage eingereicht wird. Damit sollen Doppelarbeiten zwischen der länderbezogenen Berichterstattung nach DAC4 und der zentralen Einreichung von Meldungen zur Erklärung über die Ergänzungssteuer nach DAC9 verringert werden.
Bemerkenswert ist, dass beide Vorschläge vor ihrer Annahme die einstimmige Zustimmung aller EU-Länder erfordern. Verhandlungen zwischen den EU-Finanzministern auf Ratsebene werden voraussichtlich in den kommenden Wochen beginnen, da beide Initiativen in den Jahren 2026 und 2027 als vorrangige Projekte behandelt werden.
Fazit
Sofern sie angenommen werden, würden die Steuer-Omnibus-Richtlinie und die DAC-Neufassung eine bedeutende Entwicklung in der EU-Steuerlandschaft darstellen. Trotz des vorrangigen Ziels, die Steuervorschriften zu vereinfachen und Verwaltungs- und Compliance-Belastungen zu verringern, würde die Einführung mehrerer neuer Maßnahmen, Verfahren und Compliance-Anforderungen durch die Vorschläge Finanzierungsvereinbarungen, Strategien zur Gewinnrückführung, Holdingstrukturen und steuerliche Meldepflichten für Unternehmen und Investoren betreffen. Die DAC-Neufassung wäre besonders wichtig für multinationale Unternehmensgruppen, Intermediäre und Betreiber digitaler Plattformen.

