Die EU verändert grundlegend, wie Zollbehörden und Unternehmen zusammenarbeiten. Die neue EU-Zollreform, eingeführt durch die Regulation (EU) 2026/2108 und am 16. September 2026 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen, ersetzt den bisherigen Unionszollkodex (UZK) durch ein digitaleres, datengetriebenes System. Sie soll den legitimen Handel vereinfachen und den Behörden zugleich bessere Instrumente an die Hand geben, um risikoreiche Transaktionen zu erkennen.
Ein zentrales Element der Reform ist das Konzept des Trust-and-Check-Händlers (T&C, „vertrauenswürdiger Händler“), das für besonders zuverlässige Unternehmen gedacht ist, die den Zollbehörden umfassende Informationen über ihre Tätigkeiten, Lieferketten und internen Systeme bereitstellen.
Wie sich Trust and Check (T&C) in die EU-Zollreform einfügt
Das T&C-System ist ein integraler Bestandteil der EU-Zollreform – neben der EU-Zolldatenplattform (Customs Data Hub), die zum zentralen Umfeld für Zolldaten und den Austausch zwischen Unternehmen und Zollbehörden werden soll. Die Plattform dient als einheitlicher Zugangspunkt für Zollinformationen und ermöglicht es Unternehmen, Daten nur einmal zu übermitteln, statt sich durch mehrere nationale Systeme zu arbeiten. Neben dem T&C-System und der EU-Zolldatenplattform richtet die EU zudem die EU-Zollbehörde ein, die das Zollrisikomanagement auf EU-Ebene koordinieren und die Plattform verwalten wird.
Warum führt die EU Trust and Check (T&C) ein?
Das derzeitige EU-Zollsystem wurde für ein anderes Handelsumfeld entwickelt. Das Wachstum des E-Commerce, immer komplexere Lieferketten, steigende Importvolumina sowie neue Sicherheits- und geopolitische Risiken haben es den Zollbehörden erschwert, den Handel mit den herkömmlichen, anmeldungsbasierten Verfahren wirksam zu überwachen.
Die EU möchte daher, dass Zollentscheidungen weitgehend auf kontinuierlich verfügbaren Daten und Risikoanalysen beruhen. Statt sich vor allem auf einzelne Zollanmeldungen zu stützen, verschafft das neue Modell den Behörden einen umfassenderen Blick auf Unternehmen, Waren und Lieferketten.
T&C baut auf dem bestehenden Modell des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) auf und ist als Partnerschaftselement dieses Wandels konzipiert. Unternehmen, die ein hohes Maß an Compliance und Transparenz nachweisen, erhalten größere Vereinfachungen. Im Gegenzug können die Zollbehörden ihre Ressourcen auf Transaktionen und Wirtschaftsbeteiligte mit höherem Risiko konzentrieren.
Trust and Check (T&C) und AEO im Vergleich
Sowohl die T&C- als auch die AEO-Zertifizierung zielen darauf ab, den internationalen Handel sicherer und effizienter zu machen, doch sie stehen für unterschiedliche Stufen der Zollerleichterung und stellen unterschiedliche Anforderungen.
Die AEO-Zertifizierung setzt voraus, dass ein Händler nachweist, ein zuverlässiger und regelkonformer Wirtschaftsbeteiligter zu sein. Für die Zulassung benötigt ein Unternehmen in der Regel eine solide Vorgeschichte bei der Einhaltung der Zollvorschriften, angemessene fachliche Eignung, finanzielle Zahlungsfähigkeit sowie wirksame interne Kontrollen über seine Abläufe und den Warenverkehr. Diese Kontrollen sollen es den Zollbehörden ermöglichen, Risiken wirksam zu bewerten und zu steuern – unter anderem durch zuverlässige Geschäfts- und, soweit relevant, Beförderungsunterlagen.
T&C geht dagegen über den AEO-Status hinaus. Das System erlaubt es den Zollbehörden, sich in erheblichem Umfang auf die internen Systeme und die Datentransparenz des Unternehmens zu stützen. Da sich die beiden Systeme in ihren Zulassungskriterien unterscheiden, wird der AEO-Status nicht automatisch in den T&C-Status umgewandelt. Wer Teil des AEO-Systems ist, muss daher zusätzliche Anforderungen erfüllen, um sich für das T&C-Regime zu qualifizieren.
So funktioniert der Trust-and-Check-Status (T&C)
Der T&C-Status steht Einführern, Ausführern und indirekten Vertretern offen, die in der EU ansässig sind, seit mindestens zwei Jahren regelmäßig Zollvorgänge durchgeführt haben und eine Reihe von Anforderungen an Compliance, Finanzen, fachliche Eignung, Sicherheit und Datenmanagement erfüllen.
Für die Zulassung müssen Händler umfangreiche Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere dürfen sie keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen das Zoll-, Steuer- oder sonstiges einschlägiges Recht begangen haben, müssen ihre Abläufe und Warenströme fest im Griff haben und über angemessene Verfahren für Bewilligungen und andere regulatorische Anforderungen verfügen.
Darüber hinaus müssen Händler sicherstellen, dass Mitarbeitende Compliance-Probleme, verdächtige Warenbewegungen oder den unbefugten Umgang mit Waren an die Zollbehörden melden können. Schließlich müssen sie zahlungsfähig sein und über die erforderliche fachliche Eignung und Qualifikation verfügen.
Ein zentrales Merkmal des T&C-Systems ist die Datentransparenz in Echtzeit. Händler müssen über ein elektronisches System verfügen, das den Zollbehörden Informationen so zeitnah wie technisch möglich zur Verfügung stellen kann. Dazu können Zollunterlagen, Buchhaltungssysteme, Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, Tracking- und Logistiksysteme sowie einschlägige Bewilligungen und Genehmigungen gehören.
Ein weiteres wesentliches Merkmal des T&C-Systems ist die laufende Überwachung. Nach der Bewilligung unterliegen T&C-Händler einer fortlaufenden Überwachung statt einer einmaligen Zertifizierung. Die Zollbehörden müssen mindestens alle zwei Jahre eine eingehende Überprüfung einschließlich einer Vor-Ort-Prüfung durchführen, und Händler müssen wesentliche Änderungen ihrer Unternehmensstruktur, Eigentümerverhältnisse, Finanzlage, ihres Geschäftsmodells oder ihrer Tätigkeiten melden. Bei Betrug oder schwerwiegenden Verstößen kann der Status zudem ausgesetzt oder widerrufen werden.
Die wichtigsten Vorteile des Trust-and-Check-Status (T&C)
Als Gegenleistung für dieses hohe Maß an Transparenz und Kontrolle können T&C-Händler erhebliche Zollvereinfachungen erhalten. Dazu zählen etwa die Bereitstellung bestimmter Daten und Unterlagen erst nach der Überlassung der Waren, die eigenständige Durchführung bestimmter Zollkontrollen und die Überlassung der Waren im eigenen Betrieb, die periodische Feststellung und der Aufschub der Zollschuld sowie der Verzicht auf bestimmte Versandförmlichkeiten für Waren, die in das Zollgebiet der EU verbracht werden oder es verlassen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Der erste Schritt für Unternehmen mit umfangreichen Import- oder Exportaktivitäten in der EU besteht darin, die bestehende Zoll-Governance zu bewerten. Unternehmen sollten die Qualität ihrer Zollunterlagen, ihre Prozesse zur Einreihung und Zollwertermittlung, ihre steuerliche Compliance, ihre Bewilligungen, internen Kontrollen sowie ihre Verfahren zur Erkennung und Meldung von Compliance-Problemen überprüfen.
Da Technologie für dieses System zentral ist, sollten Unternehmen prüfen, ob ihre ERP-, Zoll-, Buchhaltungs-, Lager- und Logistiksysteme die vom neuen Rahmen geforderten Informationen bereitstellen können. Darüber hinaus sollten Unternehmen ihre bestehende AEO-Position berücksichtigen. Da T&C auf dem AEO-Konzept aufbaut, verfügen Unternehmen mit etablierten AEO-Kontrollen möglicherweise bereits über einen Teil des erforderlichen Governance-Rahmens.
Letztlich steht der neue Status für einen Wandel – weg von einer vor allem anmeldungsbasierten Zoll-Compliance hin zu einem kontinuierlichen, datengestützten Vertrauen. Unternehmen, die frühzeitig in korrekte Daten, starke interne Kontrollen und transparente Lieferkettenprozesse investieren, sind besser aufgestellt, um die Vereinfachungen des neuen EU-Zollsystems zu nutzen.

