Irlands Mehrwertsteuerregeln für Social Media-Influencer
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Die irische Steuer- und Zollbehörde hat die Mehrwertsteuerrichtlinien für Social-Media-Influencer veröffentlicht, in denen die für diese Personen und ihre Unternehmen geltenden Regeln für die Besteuerung dargelegt werden. In den Leitlinien wird geklärt, welche Personen als Influencer gelten, woher ihre Einnahmen stammen, und es werden Beispiele für die Anwendung der MwSt-Vorschriften auf ihre Aktivitäten sowie relevante Informationen über MwSt-Aufzeichnungen, steuerpflichtige Beträge, Abzüge, Orte der Lieferung und geltende MwSt-Sätze gegeben.
Wichtigste Mehrwertsteuervorschriften für Influencer
Einer der ersten Punkte, der in den Leitlinien klargestellt wird, ist, dass es keine speziellen Mehrwertsteuervorschriften für Influencer gibt, sondern dass ihre Tätigkeiten den normalen Mehrwertsteuervorschriften unterliegen. Daher müssen sich Social Media Influencer wie Streamer, Gamer, Tänzer, Autoren, Designer, Handwerker und Comedians, die ihre Inhalte online erstellen und teilen, in Irland für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald sie den Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung überschreiten.
Sobald sie für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen Influencer einen Standard-Mehrwertsteuersatz von 23 % auf ihre Dienstleistungen, einschließlich Werbung und verkaufsfördernde Inhalte, anwenden. Darüber hinaus sind Influencer verpflichtet, ordnungsgemäße Geschäftsunterlagen zu führen, einschließlich Rechnungen, Gutschriften und Belastungsanzeigen, MIAS-Aufzeichnungen und Kontoauszüge.
Da Influencer oft nicht-monetäre Zahlungen in Form von Waren oder Dienstleistungen im Austausch für ihre Leistungen erhalten, sogenannte Tauschgeschäfte, unterliegen diese Transaktionen der Mehrwertsteuer. Der fällige MwSt.-Betrag wird auf der Grundlage des Marktwerts der an den Influencer gelieferten Waren oder Dienstleistungen berechnet.
Je nachdem, ob es sich bei dem Kunden um eine Privatperson (B2C-Geschäft) oder ein Unternehmen (B2B-Geschäft) handelt und ob die Dienstleistungen in der EU oder außerhalb der EU erbracht werden, gelten unterschiedliche Regeln für den Ort der Leistung. Eine weitere Überlegung für Influencer ist die Anwendung der Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS).
Fazit
Unabhängig davon, ob ihre Einnahmen aus Werbung, Affiliate-Marketing, Abonnements oder Warenverkäufen stammen, unterliegen Influencer denselben Mehrwertsteuerregeln wie andere traditionelle Unternehmen. Daher sollten Social-Media-Influencer die Klarstellungen und Erläuterungen der irischen Steuer- und Zollbehörde sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und andere mehrwertsteuerrelevante Vorschriften einhalten müssen.
Quelle: Irische Steuer- und Zollbehörde

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