Immer mehr Länder führen Meldevorschriften für Betreiber digitaler Plattformen ein, die auf den Mustervorschriften der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Meldung durch digitale Plattformen basieren. Kanada ist eines dieser Länder, in denen Betreiber digitaler Plattformen diese Anforderungen erfüllen müssen und in denen diese Vorschriften 2024 in Kraft getreten sind, was bedeutet, dass die ersten Meldungen bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden müssen.
Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) hat wichtige Begriffe und Anforderungen kurz erläutert, um diese Vorschriften näherzubringen und Betreibern digitaler Plattformen bei der Einhaltung zu helfen.
Wichtige Definitionen und Meldevorschriften
Die Erläuterungen der CRA enthalten Informationen darüber, welche Plattformen als meldende Plattformen gelten, wer meldepflichtige Verkäufer sind, welche Informationen gemeldet werden müssen, den Sorgfaltsprüfungsprozess und Anweisungen zur Einreichung.
Die CRA erklärt, dass jeder inländische Plattformbetreiber ein meldender Plattformbetreiber ist. Ausländische Plattformbetreiber, die es Verkäufern ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen in Kanada zu verkaufen, gelten ebenfalls als meldende Plattformbetreiber. Plattformbetreiber, die jedoch nachweisen, dass ihre Geschäftsmodelle es Verkäufern nicht ermöglichen, Gewinne zu erzielen, oder die keine meldepflichtigen Verkäufer haben, gelten nicht als meldende Plattformbetreiber.
In Bezug auf meldepflichtige Verkäufer gilt jeder Verkäufer mit Sitz in Kanada oder einem anderen Land mit geltenden Meldevorschriften, der auf einer digitalen Plattform registriert ist und Waren und Dienstleistungen an kanadische Verbraucher verkauft, als meldepflichtiger Verkäufer.
Die Meldevorschriften verpflichten meldende Plattformbetreiber, Identifikations- und Aktivitätsinformationen zu meldepflichtigen Verkäufern in ihre endgültigen Meldungen aufzunehmen.
Die Meldungen werden einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr eingereicht, mit einer Übergangsfrist für das erste Jahr für die neu als meldend eingestuften Plattformbetreiber. Je nach Herkunftsland der Betreiber digitaler Plattformen gelten unterschiedliche Einreichungsverfahren, genauer gesagt, ob die meldende Plattform ansässig ist oder nicht.
Fazit
Die vorgestellten wichtigen Erkenntnisse sind ein guter Ausgangspunkt, um zu bestimmen, wann diese Vorschriften gelten und wer von ihnen betroffen ist.
Da das Thema der Meldevorschriften und -anforderungen für Betreiber digitaler Plattformen komplexer ist als in diesem kurzen Überblick dargestellt, hat die CRA zwei ausführlichere Leitfäden veröffentlicht, Reporting Rules for Digital Platforms und Guidance on the Reporting Rules for Digital Platform Operators, für diejenigen, die weitere Informationen zu den Meldepflichten der Betreiber digitaler Plattformen benötigen.
Quelle: The Canada Revenue Agency - Operating a digital platform?, The Canada Revenue Agency - Reporting Rules for Digital Platforms, The Canada Revenue Agency - Guidance on the Reporting Rules for Digital Platform Operators

