Ab 2025 werden sich die Vorschriften und Regelungen zur Mehrwertsteuer (MwSt.) in Liechtenstein ändern. Die neu verabschiedeten und veröffentlichten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes umfassen mehrere bedeutende Änderungen und Neuerungen für alle Steuerpflichtigen, die am Mehrwertsteuersystem teilnehmen.
Darüber hinaus wirken sich die verabschiedeten Änderungen des E-Government-Gesetzes (E-Gov) auf das Mehrwertsteuersystem aus, sollten die Effizienz der Mehrwertsteuererhebung steigern und Unsicherheiten sowie komplexe Praktiken beseitigen.
Elektronische Registrierung und weitere Mehrwertsteuervorschriften
Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Mehrwertsteuertransaktionen in Liechtenstein, einschließlich Registrierung, Abmeldung, Rechnungsstellung und Erklärungen, über das eVAT-Portal der Regierung eingereicht und verarbeitet. Sobald das eVAT-Portal gestartet ist, werden alle bisher bestehenden Systeme nicht mehr existieren und nicht mehr in Betrieb sein.
Wer andere Personen bevollmächtigt hat, alle Angelegenheiten mittels Vollmacht (PoA) zu regeln, muss eine neue Vollmacht unterzeichnen und ausstellen, da die im aktuellen System hinterlegte nicht mehr gültig sein wird.
In Bezug auf die Mehrwertsteuererklärungen werden die derzeitigen Papierformulare durch elektronische ersetzt, und die elektronische Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen wird die einzige akzeptable Methode sein. Die erste Mehrwertsteuererklärung, die vom neuen Einreichungsformular und -verfahren erfasst wird, ist die Mehrwertsteuererklärung für das 4. Quartal 2024. Darüber hinaus werden auch die Mehrwertsteuererklärungen M12/2024 und S2/2024 elektronisch anstatt in Papierform eingereicht.
Die Liechtensteinische Landesverwaltung hat außerdem Richtlinien für die Registrierung und Nutzung des neuen eVAT-Portals herausgegeben, einschließlich der notwendigen Schritte, um andere zur Nutzung der eVAT- und eZustellungsdienste zu bevollmächtigen. Bei der eZustellung handelt es sich um einen Dienst, der zur Überprüfung erhaltener digitaler Dokumente mit Informationen zu Rechtsmitteln entwickelt wurde.
Fazit
Einen reibungslosen Übergang von Papier zu digital sicherzustellen kann manchmal eine Herausforderung sein, stellt aber langfristig in der Regel eine Erleichterung für alle Beteiligten dar.
Da die Umsetzung der neuen verpflichtenden Mehrwertsteueranforderungen näher rückt, sollten sich Steuerpflichtige mit dem Mehrwertsteuerportal und seinen Funktionen vertraut machen und die notwendigen internen Verfahren vorbereiten, um die neuesten Vorschriften und Regelungen einzuhalten.

