Während sich die digitale Wirtschaft weiter ausdehnt, ergreifen Regierungen weltweit Maßnahmen, um eine angemessene Besteuerung digitaler Dienstleistungen sicherzustellen. Tansania hat, wie zahlreiche andere Nationen, erhebliche Fortschritte dabei gemacht, sicherzustellen, dass Einnahmen aus Online-Transaktionen wirksam besteuert werden. Dies umfasste die Überarbeitung seines Rechtsrahmens, um digitale Transaktionen in das bestehende Steuersystem einzubeziehen.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 verpflichteten die tansanischen Mehrwertsteuervorschriften Gebietsfremde, sich im Rahmen des vereinfachten Registrierungsverfahrens zu registrieren, wenn sie elektronische Dienstleistungen an Verbraucher in Tansania erbringen.
Rechtsrahmen
Die Mehrwertsteuer Tansanias auf digitale Dienstleistungen wird durch den Value-Added Tax Act, 2014, in der durch nachfolgende Finance Acts geänderten Fassung geregelt. Die Gesetzgebung ermächtigt die Tanzania Revenue Authority (TRA), die Mehrwertsteuer von gebietsfremden Anbietern digitaler Dienstleistungen zu erheben.
Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:
- Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird zum Regelsatz von 18 % auf die Erbringung steuerpflichtiger digitaler Dienstleistungen erhoben.
- Die Pflicht zur Abführung der Mehrwertsteuer liegt bei gebietsfremden Anbietern, die digitale Dienstleistungen an Verbraucher in Tansania erbringen.
- Die Änderungen führten Mechanismen für eine vereinfachte Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen ein.
Im Rahmen des Mehrwertsteuersystems Tansanias gelten elektronische Dienstleistungen als steuerpflichtige Lieferungen, die einem Mehrwertsteuersatz von 18 % unterliegen. Anbieter elektronischer Dienstleistungen an in Tansania ansässige Nutzer, die nicht für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen die Mehrwertsteuer direkt an die Tanzania Revenue Authority (TRA) abführen. Ist der Kunde für die Mehrwertsteuer registriert, schreibt das Gesetz die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens vor. In diesem Fall muss der Kunde die Mehrwertsteuer selbst berechnen, sie dem gebietsfremden Dienstleister in Rechnung stellen und die Steuer an die TRA abführen.
Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen
Zu den in Tansania mehrwertsteuerpflichtigen digitalen Dienstleistungen gehören unter anderem:
- Streaming-Dienste (z. B. Video- und Audioinhalte).
- Online-Werbung.
- Cloud-Computing- und Datenspeicherdienste.
- Digitale Marktplätze, die E-Commerce-Transaktionen ermöglichen.
- Software-Downloads, einschließlich mobiler Anwendungen und Updates.
- Fernwartung von Programmen und Geräten.
- Herunterladbare digitale Inhalte. (z. B. Bilder, Texte und Informationen)
Der Empfänger der Dienstleistung gilt als in Tansania ansässig, wenn;
(a) der Zahlungs-Proxy einschließlich Kredit- oder Debitkarteninformationen und Bankkontodaten des Empfängers der elektronischen Dienstleistungen sich in Tansania befindet; oder
(b) der Ansässigkeits-Proxy einschließlich der Rechnungs- oder Wohnadresse oder der Zugangs-Proxy einschließlich der Internetadresse, des Ländercodes der Mobilfunk-SIM-Karte des Empfängers sich in Tansania befindet.
Registrierungsanforderungen
Gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen sich über ein vereinfachtes Online-Registrierungsverfahren bei der TRA für die Mehrwertsteuer registrieren. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:
- Anbieter müssen sich registrieren, sobald sie Einnahmen von tansanischen Kunden erzielen, da es keinen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung gibt.
- Die vereinfachte Registrierung erfordert keine physische Präsenz in Tansania.
- Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein Nachweis der Gründung und der Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit digitalen Dienstleistungen.
Die TRA hat eine benutzerfreundliche Online-Plattform eingerichtet, um die Compliance für gebietsfremde Anbieter zu erleichtern.
Meldepflichten
Registrierte Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen die regelmäßigen Mehrwertsteuer-Meldepflichten erfüllen, die in der Regel Folgendes umfassen:
- Einreichung monatlicher Mehrwertsteuererklärungen mit Angabe der steuerpflichtigen Transaktionen.
- Aufzeichnungen über Verkäufe und die tansanischen Kunden in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer.
- Belege zur Überprüfung der Echtheit der Transaktionen, etwa Rechnungen.
Die Nichteinreichung von Mehrwertsteuererklärungen oder die Bereitstellung ungenauer Informationen kann zu Strafen führen, wie im VAT Act festgelegt.
Zahlungsverfahren
Mehrwertsteuerzahlungen müssen an die TRA in tansanischen Schilling oder einer entsprechenden konvertierbaren Währung zum am Zahlungstag geltenden Wechselkurs der Bank of Tanzania abgeführt werden. Steuerpflichtige können dafür vorgesehene Online-Zahlungssysteme nutzen, um den Prozess zu vereinfachen. Die Frist für die Zahlung und die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung ist der 20. Tag des Folgemonats.
Die TRA bietet gebietsfremden Anbietern zusätzliche Anleitung und Unterstützung, einschließlich des Zugangs zu Compliance-Ressourcen und Hilfe bei der Lösung zahlungsbezogener Herausforderungen.
Fazit
Das Mehrwertsteuersystem Tansanias für digitale Dienstleistungen ist ein bedeutender Schritt zur Erfassung von Steuereinnahmen aus der wachsenden digitalen Wirtschaft und bringt das Steuersystem des Landes mit den Realitäten des digitalen Zeitalters in Einklang. Durch das Verständnis des Rechtsrahmens, des Anwendungsbereichs sowie der Registrierungs-, Melde- und Zahlungsanforderungen können Anbieter digitaler Dienstleistungen die Compliance sicherstellen. Für Unternehmen ist die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften entscheidend, um Strafen zu vermeiden und einen ununterbrochenen Betrieb auf dem tansanischen Markt sicherzustellen.
Quellen: TRA Website , Regulations

