Das schwedische Steuergericht erließ einen Vorbescheid, der die Mehrwertsteuerregeln für Abonnementgebühren zum Zugang zu einer Plattform mit Live- und On-Demand-Schulungsdiensten erläutert. Das Unternehmen, das die Abonnementdienste anbietet, warf die Frage auf, ob diese Dienste einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.

Hintergrund des Falls und Entscheidung

Das Unternehmen, das eine Klarstellung der Mehrwertsteuerregeln beantragte, bietet einen abonnementbasierten monatlichen Zugang zu einer Schulungsplattform an, die Live- und On-Demand-Schulungen umfasst. Mit Internetzugang können Nutzer über Mobiltelefone, Tablets oder einen beliebigen Computer oder ein ähnliches Gerät auf die Plattform und die Schulungssitzungen zugreifen.

Live-Schulungssitzungen werden in Echtzeit auf Basis des vom Unternehmen bereitgestellten Zeitplans durchgeführt. Zusätzlich zu den Schulungssitzungen, die ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung stehen, die monatliche Gebühren zahlen, sind einige Sitzungen für neue Plattformnutzer im Rahmen eines Testzeitraums verfügbar.

Die On-Demand-Sitzungen sind in mehrere Kategorien unterteilt, und Nutzer können jederzeit auf sie zugreifen, sogar offline, wenn sie in der Anwendung gespeichert sind.

Das Unternehmen war der Ansicht, dass diese Dienste einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % unterliegen, da dieser Satz für Sportaktivitäten in Form von körperlichem Training gilt. Darüber hinaus erklärte das Unternehmen, dass die von ihm in digitaler Form erbrachten Schulungsdienste denen gleichgestellt sein sollten, die in Sport- und Gymnastikeinrichtungen angeboten werden. Letztlich haben die Kunden in beiden Situationen dieselbe Erfahrung und führen dieselben Übungen aus.

Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage des Falls, einschließlich der einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs, teilte das Steuergericht diese Meinung und Auffassung nicht. Zudem kam es zu dem Schluss, dass der Regelsatz der Mehrwertsteuer von 25 % gilt.

Wie in der Entscheidung dargelegt, war die zentrale Frage, welcher Mehrwertsteuersatz für das Streaming von Live- und On-Demand-Schulungssitzungen gilt. Letztlich kam das Steuergericht zu dem Schluss, dass das On-Demand-Streaming den Kern der Geschäftstätigkeit des Unternehmens bildet, während das Live-Streaming nur einen kleinen Teil ausmacht. Daher kann die Bestimmung der Mehrwertsteuer-Richtlinie über einen ermäßigten Steuersatz nicht auf den Abonnementdienst angewendet werden.

Fazit

Die Klarstellung des Steuergerichts gibt Einblick, wie das Gericht die nationalen und EU-Mehrwertsteuervorschriften auf Basis der spezifischen Umstände des Falls analysiert und auslegt. Obwohl das Unternehmen Schulungssitzungen anbietet, die denen in gewöhnlichen Fitnessstudios ähneln, betrachtet das Steuergericht dies aus einem anderen Blickwinkel.

Die zentrale Frage war das Kerngeschäft des Unternehmens und welche Mehrwertsteuervorschriften und -sätze auf diese vorherrschende Geschäftstätigkeit anwendbar sind.

Quelle: Swedish Tax Court - 40-24/I