Anhebung der Umsatzsteuer-Umsatzschwelle in Bulgarien und Änderungen bei DAC8/DAC9
Nach der offiziellen Einführung des Euro als Landeswährung strebt Bulgarien eine weitere Angleichung an die EU-weiten Vorschriften und Regelungen an. Vor kurzem hat die bulgarische Nationalversammlung drei Gesetzentwürfe zur Prüfung angenommen, die Änderungen am nationalen Mehrwertsteuergesetz vorsehen. Neben der Angleichung der nationalen Vorschriften an die auf EU-Ebene verabschiedeten Regelungen zielen die vorgeschlagenen Änderungen auch darauf ab, die Schwelle für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung anzuheben.
Wichtigste vorgeschlagene Änderungen
Die bulgarische Nationalversammlung hat zugestimmt, zwei Gesetzentwürfe zu prüfen, die Änderungen der bulgarischen Steuergesetzgebung im Einklang mit den EU-Richtlinien 2023/2226/EU (DAC8) und 2025/872/EU (DAC9) vorschlagen. Sobald diese Änderungen verabschiedet und in nationales Recht umgesetzt sind, werden sie eine Reihe von Maßnahmen einführen, um die Vorschriften zum automatischen Informationsaustausch (AEOI) im Einklang mit den aktualisierten internationalen Standards zur Steuertransparenz auszuweiten und zu stärken.
Die wichtigste Änderung ist die Ausweitung der Meldepflichten auf Informationserklärungen zu Nutzern von Krypto-Assets in Bulgarien und anderen EU-Mitgliedstaaten sowie auf zusätzliche steuerbezogene Daten zu multinationalen Unternehmensgruppen und großen inländischen Gruppen, die unter den globalen Mindeststeuerrahmen der OECD-Säule 2 fallen. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des Common Reporting Standard (CRS) auf E-Geld und digitale Zentralbankwährungen ausgeweitet, um der zunehmenden Nutzung digitaler Finanzinstrumente Rechnung zu tragen.
Neben diesen DAC8- und DAC9-Regeln zielen die vorgeschlagenen Änderungen auch darauf ab, die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle von 51.130 EUR auf 85.000 EUR anzuheben. Im Falle einer Verabschiedung tritt die neue Umsatzsteuer-Schwelle am 1. Januar 2027 in Kraft. Neben der Verringerung der Anzahl der Unternehmen, die sich für die Mehrwertsteuer registrieren müssen, könnte es für viele kleine und mittlere Unternehmen einfacher werden, die Anforderungen an Buchführung, Berichterstattung und Rechnungsstellung zu erfüllen. Bis dahin bleibt die derzeitige Schwelle bestehen.
Fazit
Während die Angleichung der nationalen Vorschriften an die EU-Rechtsvorschriften zu DAC8 und DAC9 als reine Formalität angesehen werden mag, stellt die vorgeschlagene Anhebung der Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle einen bedeutenden Schritt zur Verringerung des Verwaltungs- und Compliance-Aufwands für bulgarische Unternehmen dar. Dennoch sollten in Bulgarien umsatzsteuerpflichtige Steuerpflichtige die endgültige Bestätigung der verabschiedeten Rechtsvorschriften abwarten, bevor sie geschäftliche Entscheidungen treffen.
Quelle: Nationalversammlung der Republik Bulgarien – 52-602-01-10, Nationalversammlung der Republik Bulgarien – 52-654-01-2, Nationalversammlung der Republik Bulgarien – 52-654-01-14
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