Nach der offiziellen Einführung des Euro als nationale Währung bewegt sich Bulgaria auf eine weitere Harmonisierung mit den EU-weiten Regeln und Vorschriften zu. Kürzlich hat die Bulgarische Nationalversammlung drei Gesetzentwürfe zur Beratung angenommen, die Änderungen des nationalen VAT-Gesetzes vorschlagen. Neben der Angleichung der nationalen Vorschriften an die auf EU-Ebene beschlossenen Regelungen sehen die vorgeschlagenen Änderungen auch eine Anhebung der obligatorischen VAT-Registrierungsschwelle vor.

Wesentliche vorgeschlagene Änderungen

Die Bulgarische Nationalversammlung stimmte zu, zwei Gesetzentwürfe zu prüfen, die Änderungen der bulgarischen Steuergesetzgebung im Einklang mit den EU-Richtlinien 2023/2226/EU (DAC8) und 2025/872/EU (DAC9) vorschlagen. Nach Verabschiedung und Umsetzung in nationales Recht werden diese Änderungen eine Reihe von Maßnahmen einführen, um die Regeln zum automatischen Informationsaustausch (AEOI) im Einklang mit den aktualisierten internationalen Standards zur steuerlichen Transparenz auszuweiten und zu stärken.

Die wesentliche Änderung ist die Ausweitung der Meldepflichten auf Informationsrückmeldungen über Krypto-Asset-Nutzer in Bulgaria und anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzliche steuerrelevante Daten für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen, die unter den globalen Mindeststeuerrahmen des OECD Pillar Two fallen. Darüber hinaus wird der Common Reporting Standard (CRS) seinen Anwendungsbereich auf elektronisches Geld und digitale Zentralbankwährungen ausweiten, was den zunehmenden Einsatz digitaler Finanzinstrumente widerspiegelt.

Neben diesen DAC8- und DAC9-Regeln sehen die vorgeschlagenen Änderungen auch eine Anhebung der VAT-Registrierungsschwelle von EUR 51.130 auf EUR 85.000 vor. Wenn sie angenommen werden, tritt die neue VAT-Schwelle am 1. Januar 2027 in Kraft. Neben der Reduzierung der Anzahl der zur VAT-Registrierung verpflichteten Unternehmen dürfte es für viele kleine und mittlere Unternehmen einfacher werden, die Buchhaltungs-, Melde- und Rechnungsstellungsanforderungen zu erfüllen. Bis dahin bleibt die aktuelle Schwelle in Kraft.

Fazit

Während die Angleichung der nationalen Vorschriften an die EU-Gesetzgebung zu DAC8 und DAC9 als Formalität betrachtet werden kann, stellt die vorgeschlagene Erhöhung der VAT-Registrierungsschwelle einen bedeutenden Schritt zur Verringerung des Verwaltungs- und Compliance-Aufwands für bulgarische Unternehmen dar. Dennoch sollten steuerpflichtige Personen, die in Bulgaria der VAT unterliegen, die endgültige Bestätigung der verabschiedeten Gesetzgebung abwarten, bevor sie unternehmensbezogene Entscheidungen treffen.

Quelle: National Assembly of the Republic of Bulgaria - 52-602-01-10, National Assembly of the Republic of Bulgaria - 52-654-01-2, National Assembly of the Republic of Bulgaria - 52-654-01-14