Der Nigerian Revenue Service (NRS) hat Steuerrichtlinien veröffentlicht, die einen klaren und standardisierten Rahmen dafür schaffen, wie virtuelle Vermögenswerte und mit virtuellen Vermögenswerten verbundene Transaktionen besteuert werden. Die Richtlinien erläutern die aus Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten entstehenden Steuerpflichten und bieten praktische Hinweise zu deren Handhabung. Darüber hinaus legen die Richtlinien fest, dass Transaktionen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten der Einkommensteuer, der Mehrwertsteuer (MwSt.) oder der Stempelsteuer unterliegen können.

MwSt.-Regeln für virtuelle Vermögenswerte

Der NRS stellte klar, dass die Übertragung des Eigentums an einem virtuellen Vermögenswert in Nigeria für sich genommen nicht der MwSt. unterliegt. Die MwSt. fällt jedoch auf steuerpflichtige Gegenstände und Dienstleistungen an, die mit Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten verbunden sind. Zu diesen steuerpflichtigen Gegenständen und Dienstleistungen gehören Gebühren, die von Virtual Asset Service Providers (VASPs) für Tätigkeiten wie Umtausch, Vermittlung, Verwahrung, Wallet-Verwaltung, Listing, Transaktionsabwicklung, Beratungsleistungen, digitale Plattformdienste und andere professionelle oder steuerpflichtige Dienstleistungen erhoben werden.

Auch wenn ein virtueller Vermögenswert wie Kryptowährungen oder Stablecoins zur Bezahlung steuerpflichtiger Gegenstände oder Dienstleistungen verwendet wird, unterliegt die zugrunde liegende Transaktion weiterhin der MwSt., genauso wie wenn der Kunde in Fiat-Währung bezahlt hätte. In diesen Fällen ist der Lieferant für die Berechnung und Abführung der MwSt. gemäß den geltenden nigerianischen Steuervorschriften verantwortlich.

Darüber hinaus müssen ausländische VASPs, die steuerpflichtige digitale Dienstleistungen für Kunden in Nigeria erbringen, die einschlägigen Registrierungs- und MwSt.-Pflichten für gebietsfremde Anbieter erfüllen. Wenn der gebietsfremde Anbieter keine MwSt. berechnet, muss das in Nigeria ansässige Unternehmen, das die Dienstleistung erhält, die MwSt. in der Regel selbst abrechnen. Die spezifischen Pflichten werden im nigerianischen Information Circular on the Taxation of Non-Resident Persons und in den Guidelines for Income Tax Returns by Foreign Companies behandelt.

Schließlich erläuterte der NRS, dass MwSt.-Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten anhand des Marktwerts der virtuellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Transaktion berechnet werden müssen, wobei die daraus resultierende MwSt. in der jeweiligen Transaktionswährung abzuführen ist.

Fazit

Nigeria hat seine Regulierung des Sektors für Kryptowährungen und virtuelle Vermögenswerte verstärkt, da digitale Vermögenswerte innerhalb der Wirtschaft immer häufiger genutzt werden. Nach den neuen NRS-Richtlinien müssen Unternehmen, die an Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten beteiligt sind, verschiedene steuerliche Compliance-Anforderungen erfüllen, darunter Pflichten zur Registrierung, Meldung, zum Quellensteuerabzug, zur MwSt. und zur Aufzeichnung.

Steuerpflichtige, Virtual Asset Service Providers, Betreiber von P2P-Marktplätzen, Steuerberater, Finanzinstitute und alle, die an Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten beteiligt sind, sollten diese Richtlinien prüfen, um vollständig zu verstehen, wie virtuelle Vermögenswerte in Nigeria besteuert werden.