Chile erweitert die Mehrwertsteuerregeln für digitale Plattformen im Jahr 2025

In den letzten Jahren wurden die chilenischen MwSt.-Vorschriften und -Verordnungen mehrfach geändert und ergänzt. Zu diesen Änderungen gehörte die Einführung einer Verpflichtung für gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen, Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen, sowie die Verbreiterung der Mehrwertsteuer-Basis, um mehr Dienstleistungen einzubeziehen.
Nach der Ankündigung im vergangenen Jahr, dass sich Fernverkäufer und Plattformen im Rahmen einer vereinfachten Regelung für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen, hat die chilenische Regierung einen Beschluss gefasst, der ein Verfahren für die Registrierung gebietsfremder digitaler Plattformen im Rahmen dieser Regelung vorsieht.
Registrierung im Rahmen der vereinfachten MwSt.-Regelung
Im Juli 2025 veröffentlichte die chilenische Steuerbehörde eine Entschließung, die auf die Verabschiedung des Gesetzes folgte, mit dem der chilenische Mehrwertsteuerrahmen für die digitale Wirtschaft erweitert wurde. Während die zuvor angenommenen und umgesetzten Regeln auf Anbieter digitaler Dienstleistungen beschränkt waren, gelten die neuen Regeln nun auch für digitale Plattformen und Marktplätze, die den internationalen Verkauf von materiellen Gütern mit geringem Wert an chilenische Verbraucher erleichtern.
Gemäß dem Beschluss unterliegen Waren im Wert von weniger als 500 USD, die über solche Plattformen gekauft werden, im Rahmen der vereinfachten Regelung einer Mehrwertsteuer von 19 % und müssen nicht mit zusätzlicher Einfuhrumsatzsteuer oder Zöllen belastet werden. Darüber hinaus wird mit dem Beschluss die bestehende De-minimis-Befreiung abgeschafft, die Einfuhren unter 41 USD von der Mehrwertsteuer und den Zöllen befreite, was auf ein strengeres Regelungsumfeld für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel hindeutet.
Ausländische Verkäufer von Waren mit geringem Wert an chilenische Verbraucher, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, Betreiber digitaler Plattformen, die solche Transaktionen erleichtern, Unternehmen, die an der Weiterlieferung oder dem Versand im Auftrag chilenischer Verbraucher beteiligt sind, sowie alle anderen Vermittler, die Fernverkäufe an chilenische Verbraucher ermöglichen, müssen sich im Rahmen einer vereinfachten Regelung für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Das Registrierungsverfahren muss elektronisch über das digitale Mehrwertsteuerportal der chilenischen Steuerbehörde erfolgen. Obwohl der Beschluss am 25. Oktober 2025 in Kraft tritt, ist eine frühzeitige freiwillige Registrierung ab dem 1. August 2025 möglich.
Fazit
Internationale Unternehmen, die im elektronischen Handel und digitalen Verkauf tätig sind, sowie Betreiber digitaler Plattformen, die chilenischen Verbrauchern Waren und Dienstleistungen anbieten und verkaufen, müssen feststellen, ob sie unter die neuen Vorschriften fallen. Wenn die Antwort positiv ausfällt, sollten diese Unternehmen umgehend Schritte unternehmen, um sich registrieren zu lassen, ihre Systeme für die Erhebung der Mehrwertsteuer und die Rechnungsstellung zu aktualisieren und alle damit verbundenen Berichtspflichten zu erfüllen.
Quelle: EY, Mehrwertsteuerüber

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