Um Unternehmen dabei zu unterstützen, die neuen Besteuerungsregeln für digitale Plattformen besser zu verstehen, hat die japanische Steuerbehörde (Japanese National Tax Agency, JNAT) hilfreiche Informationen für ausländische Unternehmen veröffentlicht, die digitale Plattformen nutzen, um digitale B2C-Dienstleistungen an japanische Verbraucher zu erbringen.

Auswirkungen auf digitale Plattformen und ausländische Unternehmen

Nach den neuen Besteuerungsregeln gelten digitale Plattformen wie App-Stores oder Online-Marktplätze künftig als Leistungserbringer, wenn ein ausländisches Unternehmen sie ab dem kommenden Jahr nutzt, um digitale B2C-Dienstleistungen zu erbringen, und über die betreffende Plattform Entgeltzahlungen für die erbrachte Leistung erhält. Nach den Regeln zum fiktiven Leistungserbringer (Deemed-Supplier-Regeln) sind digitale Plattformen ab dem 1. April 2025 für die Erklärung und Abführung der Verbrauchsteuer verantwortlich.

Die Deemed-Supplier-Regel gilt jedoch nicht, wenn ein ausländisches Unternehmen digitale B2C-Dienstleistungen über eine digitale Plattform erbringt, dafür aber kein Entgelt erhält.

Diese Regeln wirken sich auf B2B-Transaktionen aus, da die Verantwortung für die Erklärung und Abführung der Verbrauchsteuer bei den Unternehmen verbleibt, die die Leistung erbringen.

Die Liste der digitalen Plattformen, die den neuen Besteuerungsregeln unterliegen, soll bis Ende dieses Jahres veröffentlicht werden. Steht eine digitale Plattform jedoch nicht auf der Liste und übersteigt das über die Plattform vereinnahmte Gesamtentgelt zu einem bestimmten Zeitpunkt 5 Milliarden JPY, so muss diese Plattform der JNAT mitteilen, dass sie nach den Deemed-Supplier-Regeln steuerpflichtig geworden ist.

Als zusätzliche Verpflichtung müssen digitale Plattformen, die in den Anwendungsbereich der neuen Besteuerungsregeln fallen, ausländische Unternehmen darüber informieren, dass sie den Deemed-Supplier-Regeln unterliegen, sowie über das entsprechende Datum des Inkrafttretens.

Fazit

Diese neuen Regeln könnten ausländische Unternehmen entlasten, da sie nicht mehr für die Erhebung und Abführung der Verbrauchsteuer verantwortlich sind. Digitale Plattformen hingegen sehen sich neuen Herausforderungen und einem höheren Verwaltungsaufwand gegenüber.

Dennoch sollten sich sowohl digitale Plattformen als auch ausländische Unternehmen mit den neuen Regeln und Vorschriften vertraut machen und ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen.

Quelle: National Tax Agency - Overview of Platform Taxation,National Tax Agency - Platform Taxation of Consumption Tax