Der dänische Steuerrat (Tax Council) hat kürzlich darüber entschieden, ob podcastbezogene Leistungen für die Umsatzsteuerbefreiung für künstlerische Leistungen in Betracht kommen. Konkret befasste sich der Steuerrat mit der Frage, ob die Moderation eines Podcasts, das Recherchieren, das Vorbereiten von Fragen und das Leiten von Gesprächen die Kriterien der dänischen Umsatzsteuerbefreiung für künstlerische Darbietungen erfüllen.

Einzelheiten des Falls

Der Fall betrifft einen Podcast-Moderator, der G1 Leistungen auf Rechnungsbasis erbringt und damit rechnet, im Laufe des Jahres den Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Registrierung von DKK 50,000 zu überschreiten. Der Moderator trägt die redaktionelle Verantwortung für einen wöchentlichen Podcast und ist für dessen Organisation und Durchführung zuständig. G1 übernimmt dagegen die technische Produktion einschließlich der Audio- und Videobearbeitung und stellt die gesamte erforderliche Ausrüstung bereit.

Der Podcast konzentriert sich auf ein bestimmtes Thema und bietet sowohl einen allgemeinen Überblick als auch tiefe Einblicke in aktuelle Entwicklungen. Der Moderator arbeitet mit einem Co-Moderator zusammen, der über Fachwissen zu dem Thema verfügt. Der Moderator genießt eine erhebliche redaktionelle Freiheit und legt gemeinsam mit dem Co-Moderator die Inhalte fest, wählt Gäste aus, entwickelt künftige Themen und entscheidet über die konkrete Ausrichtung einzelner Folgen.

Folglich trägt der Moderator die Hauptverantwortung für Inhalt, Aufbau, Perspektive, Fragegestaltung und den gesamten Ablauf der Sendung. Trotz dieser kreativen und redaktionellen Verantwortung ist die zentrale Frage, ob die Leistungen des Moderators eine künstlerische Leistung darstellen, die nach dem dänischen Umsatzsteuergesetz (Danish VAT Act) von der Steuer befreit werden kann.

Der dänische Steuerrat stellte fest, dass diese Tätigkeiten nicht das für eine künstlerische Leistung erforderliche Maß an individueller, eigenständiger und kreativer Leistung erkennen ließen. Insbesondere wurde die Arbeit des Moderators als überwiegend journalistisch und technisch angesehen und nicht als eigenständige geistige oder künstlerische Leistung, die mit dem kreativen Schreiben vergleichbar wäre.

Fazit

Die wichtigste Erkenntnis lautet: Damit eine journalistische oder medienbezogene Leistung als künstlerische Leistung gilt, muss sie einen individuellen, eigenständigen und kreativen Beitrag umfassen, der sich durch Originalität und ein hohes Maß an redaktioneller Freiheit auszeichnet. Da die Person in erster Linie die Rolle eines Podcast-Moderators ausübte, ohne eine wirklich kreative künstlerische Darbietung zu erbringen, unterliegen diese Leistungen weiterhin der dänischen Umsatzsteuer.