2023 kündigte die neuseeländische Steuerbehörde Inland Revenue an, dass ab 2024 eine Meldepflicht für digitale Plattformen auf Grundlage der OECD-Mustervorschriften für die Meldung durch Plattformbetreiber in Bezug auf Verkäufer in der Sharing- und Gig-Economy eingeführt wird.
Nach diesen Vorschriften müssen in Neuseeland ansässige digitale Plattformen Daten über Verkäufer erheben und melden, die über die Nutzung digitaler Plattformen Entgelte für bestimmte Dienstleistungen erhalten. Auch die jährliche Meldefrist rückt mit dem nahenden Jahresende 2024 näher.
Informationspflichten für digitale Plattformen
Ansässige Betreiber digitaler Plattformen, die es Verkäufern ermöglichen, über ihre Plattformen erfasste Dienstleistungen an Endnutzer zu erbringen, müssen bestimmte Informationen erheben und an Inland Revenue melden. Zu diesen erfassten Dienstleistungen zählen die Vermietung von gewerblichen Objekten, Kurzzeit- und Touristenunterkünften sowie persönliche Dienstleistungen.
Unter persönlichen Dienstleistungen versteht man zeit- oder aufgabenbasierte Arbeiten, die von einer oder mehreren Personen auf Wunsch des Endnutzers ausgeführt werden, etwa Ride-Sharing, die Lieferung von Speisen und Getränken sowie Grafik- und Webdesign-Dienstleistungen.
Nach diesen Anforderungen müssen Plattformbetreiber Daten über diese Verkäufer erheben, etwa welche Dienstleistungen sie anbieten und wie hohe Einkünfte sie damit über ihre Plattformen erzielen. Die Frist für die ersten Meldungen nach den neuen Anforderungen ist der 7. Februar 2025.
Plattformbetreiber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen von NZD 300 für jeden Fall rechnen, in dem Informationen nicht erhoben und gemeldet werden, obwohl dies hätte geschehen müssen; die Höchststrafe liegt bei NZD 10.000 pro Meldejahr.
Darüber hinaus kann Inland Revenue beim ersten Verstoß Sanktionen von NZD 20.000 verhängen, wenn bei den erhobenen Daten nicht die gebotene Sorgfalt angewandt wurde. Ein wiederholter Verstoß kann zu einer Sanktion von NZD 40.000 führen, wobei die Höchststrafe für diesen Verstoß bei NZD 100.000 pro Meldejahr liegt.
Fazit
Dies ist das erste Jahr, in dem ansässige Plattformbetreiber nach den neuen Regeln und Anforderungen Informationen über Verkäufer erheben und melden müssen. Da die Frist für die Abgabe der Jahresmeldungen näher rückt, sollten digitale Plattformen aktiv an der Vorbereitung der Meldungen und an der Sorgfaltsprüfung arbeiten, also die Richtigkeit der erhobenen Informationen bestätigen und überprüfen.
Zudem sollten Plattformbetreiber darauf achten, die Frist für die Abgabe dieser Meldungen nicht zu versäumen. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen.
Quelle: EY, Inland Revenue

