Tschechien bereitet die Rückkehr der elektronischen Umsatzerfassung vor: EET 2.0 ist die neue Fassung jenes Fiskalisierungssystems zur elektronischen Registrierung von Umsätzen, das zum 1. Januar 2023 ausgelaufen war. Das Vorhaben soll einen verlässlichen digitalen Nachweis der erfassungspflichtigen Umsätze schaffen, nicht erklärte Erlöse leichter aufdeckbar machen und die Erhebung von Umsatzsteuer und Ertragsteuern stärken. Anders als das Vorgängermodell kommt EET 2.0 ohne verpflichtende Fiskalhardware, ohne Zertifizierung von POS-Produkten und ohne eine EET-spezifische Pflicht zum Druck von Papierbelegen aus.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete den Gesetzentwurf 189 am 15. Juli 2026 und leitete ihn am 21. Juli an den Senat weiter. Zwei Senatsausschüsse empfahlen am 12. August Änderungen; am 19. August gab der Senat die Vorlage mit Änderungen an das Abgeordnetenhaus zurück und wies zugleich den Antrag zurück, den Entwurf ganz abzulehnen. Nun muss das Abgeordnetenhaus entscheiden, ob es die Senatsfassung übernimmt oder überstimmt – die endgültigen Regeln können sich bis zur Verabschiedung also noch ändern.

Warum Tschechien die EET zurückholt

Die EET 1.0 startete 2016 und verpflichtete Unternehmen, die erfassten Umsätze elektronisch an die tschechische Finanzverwaltung zu übermitteln. Während der COVID-19-Pandemie wurde der Betrieb ausgesetzt, zum 1. Januar 2023 wurde das System abgeschafft. Das Finanzministerium präsentiert EET 2.0 nun als Instrument gegen die Schattenwirtschaft und gegen die Wettbewerbsverzerrung zwischen Betrieben, die ihre Erlöse vollständig erklären, und solchen, die das nicht tun.

Im Einzelhandel beginnt Umsatzsteuerbetrug häufig damit, dass ein Verkauf gar nicht erst in die Aufzeichnungen des Verkäufers gelangt. Eine nahezu in Echtzeit geführte Aufzeichnung der erfassungspflichtigen Zahlungen verschafft der Finanzverwaltung eine zusätzliche Datenquelle, die sich mit Steuererklärungen, Buchführung und weiteren Risikoindikatoren abgleichen lässt.

Wie EET 2.0 den Umsatzsteuerbetrug eindämmen soll

Umsatzsteuerbetrug auf Einzelhandelsebene nimmt seinen Anfang oft dort, wo ein Verkauf in den Aufzeichnungen des Verkäufers fehlt. Nicht erklärte Erlöse führen zu einer zu niedrig ausgewiesenen Umsatzsteuer und zugleich zu einem zu niedrig angesetzten steuerpflichtigen Einkommen. Genau hier setzt EET 2.0 an: Für jede erfassungspflichtige Zahlung entsteht ein elektronischer Datensatz mit Betrag, Zeitpunkt, Steuerpflichtigem, Erfassungseinheit, POS-Kennung und fortlaufender Transaktionsnummer.

Diese nahezu in Echtzeit vorliegenden Transaktionsdaten lassen sich mit Umsatzsteuererklärungen, Buchhaltung und weiteren Risikoindikatoren abgleichen. Die Behörden können ihre Kontrollen damit gezielt auf Unstimmigkeiten richten, statt allein auf Stichproben zu setzen. Das Ministerium rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte von rund 14,4 Mrd. CZK; es handelt sich dabei allerdings um eine Schätzung. EET 2.0 ergänzt Rechnungen, Buchführung, Umsatzsteuererklärungen und Steuerzahlungen, ersetzt sie aber nicht.

Anwendungsbereich und erfasste Transaktionen

Der Entwurf gilt grundsätzlich für einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtige Steuerpflichtige, die in Tschechien erfassungspflichtige Umsätze erzielen. Der derzeitige Rechtsrahmen stellt vor allem auf Kontaktzahlungen ab, also auf Zahlungen im persönlichen Kontakt oder in den Geschäftsräumen des Verkäufers. Dazu zählen unter anderem Bar-, Karten- und QR-Zahlungen, Gutscheine und vergleichbare Instrumente; Fernzahlungen von Konto zu Konto ohne physischen Kontakt werden dagegen in der Regel anders behandelt.

Erfasst werden sollen außerdem Vorgänge wie Verkäufe, Retouren, Stornierungen, Anzahlungen, die Abrechnung von Anzahlungen sowie bestimmte Ein- und Auszahlungsvorgänge. Korrekturen und negative Transaktionen werden gesondert aufgezeichnet. Der Entwurf sieht Ausnahmen für bestimmte Einrichtungen, Tätigkeiten und begünstigte Kleinunternehmer vor – Regelungen, die derzeit besonders im Auge zu behalten sind, weil die Vorlage mit Änderungen an das Abgeordnetenhaus zurückgegeben wurde.

Fiskalisierung und Anforderungen an Kassensysteme

EET 2.0 ist als Online-Fiskalisierungsmodell angelegt. Nach Angaben der Finanzverwaltung ist keine gesonderte Zertifizierung für Hersteller, Lieferanten, Servicebetriebe oder deren POS-Produkte erforderlich. Unternehmen können eine Registrierkasse, ein POS-System, ein Tablet, ein Smartphone oder eine andere geeignete Lösung einsetzen, sofern sich diese mit dem Internet verbinden lässt und die vorgeschriebenen Kommunikationsregeln einhält. Für kleinere Steuerpflichtige ist zudem die kostenlose Web-Anwendung MOJE EET geplant.

Steuerpflichtige melden ihre maßgeblichen Erfassungseinheiten über DIS+ im Portal MOJE daně an und nutzen Kassenzertifikate zur Authentifizierung und digitalen Signatur. Nach der aktuellen Schnittstellenspezifikation sendet ein POS eine digital signierte SOAP/XML-Nachricht über HTTPS mit den vorgeschriebenen Transaktionsdaten. Eine erfolgreiche Übermittlung wird mit einem Bestätigungscode, dem POK, quittiert.

Die Grenze für die Antwortzeit muss oberhalb von zwei Sekunden liegen. Scheitert die sofortige Meldung, sind die Daten unverzüglich und spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem Umsatz erneut zu übermitteln. Kassensysteme benötigen deshalb eine Zertifikatsverwaltung, Validierung, Wiederholungslogik, Dublettenkontrolle, Fehlerbehandlung und eine Offline-Warteschlange. Die EET selbst verlangt keinen gedruckten Beleg; die gesonderten umsatzsteuerlichen und verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben zu Rechnungen und Kaufnachweisen gelten jedoch unverändert weiter. Die Finanzverwaltung bestätigt diese Unterscheidung.

Zeitplan der Einführung

Die Finanzverwaltung hat die Testumgebung Playground für Entwickler bereits freigeschaltet; sie steht seit dem 1. Juli 2026 zur Verfügung. Der derzeitige offizielle Fahrplan sieht die DIS+-Funktionen und die Erzeugung von Kassenzertifikaten ab dem 1. November 2026 vor, die Anwendung MOJE EET ab dem 1. Dezember 2026, eine Pilotphase ab dem 1. Januar 2027 und den Vollbetrieb ab dem 1. Februar 2027.

Diese Termine sind weiterhin als geplante Daten zu verstehen, denn das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Entwickler können sich anhand der vorhandenen technischen Dokumentation vorbereiten und testen; Unternehmen sollten den endgültigen Gesetzestext und die in der Senatsphase beschlossenen Änderungen weiter im Blick behalten.

Praktische Folgen für Unternehmen

EET 2.0 verbindet die Umsatzmeldung nahezu in Echtzeit mit einem technologieoffeneren Ansatz als das frühere System. Händler und POS-Anbieter sollten bei der Vorbereitung vor allem klären, welche Transaktionen in den Anwendungsbereich fallen, wie Erfassungseinheiten konfiguriert und Zertifikate verwaltet werden, wie Retouren und andere negative Transaktionen abgebildet werden und wie sich eine verlässliche Wiederherstellung nach Offline-Phasen sicherstellen lässt.

Entscheidend ist: Die Umsetzungsarbeit kann auf Grundlage der veröffentlichten technischen Spezifikationen bereits beginnen, rechtliche Annahmen sollten bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aber nicht als endgültig gelten. Unternehmen sollten ihre POS-Entwicklung an der offiziellen Schnittstelle ausrichten und dabei Anwendungsbereich, Ausnahmen und Einführungstermine konfigurierbar halten, falls sich das endgültige Gesetz noch ändert.