Die Mehrwertsteuer-Gegenseitigkeit Serbiens wird auf 21 Länder ausgeweitet

Das serbische Finanzministerium, genauer gesagt die Steuerverwaltung, hat eine Aktualisierung der Liste der Länder bestätigt, mit denen es Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Mehrwertsteuer für gebietsfremde Unternehmen getroffen hat. Die Liste wurde um vier weitere EU-Länder erweitert, sodass Serbien nun mit insgesamt 21 Ländern eine gegenseitige Mehrwertsteueranerkennung unterhält.
Auswirkungen der Mehrwertsteuer-Gegenseitigkeit auf Unternehmen
Serbien hat sein Mehrwertsteuer-Rückerstattungssystem für ausländische Unternehmen erweitert, indem es Frankreich, Bulgarien, Luxemburg und Schweden in die Liste der Länder mit Mehrwertsteuer-Gegenseitigkeit aufgenommen hat. Da serbisches Recht Mehrwertsteuerrückerstattungen an ausländische Unternehmen nur dann zulässt, wenn deren Heimatländer serbischen Unternehmen die gleiche Behandlung gewähren, bedeutet die Aufnahme von vier neuen EU-Ländern in die Liste, dass Unternehmen aus diesen Ländern nun die serbische Mehrwertsteuer zurückfordern können, sofern sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Aus praktischer Sicht ist diese Änderung vor allem für Unternehmen relevant, denen in Serbien durch Aktivitäten wie Reisen, den Besuch von Messen oder den Erwerb lokaler Dienstleistungen Mehrwertsteuer entsteht. Infolge der Aufnahme dieser vier Länder in die Liste sollten Unternehmen mit Sitz in den neu aufgenommenen Ländern prüfen, ob sie serbische Mehrwertsteuer haben, die zuvor nicht zurückgefordert wurde, und erwägen, Erstattungsanträge zu stellen. Es ist zu beachten, dass Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Serbien in der Regel einer Frist unterliegen, sodass betroffene Unternehmen umgehend handeln sollten.
Umgekehrt profitieren auch serbische Unternehmen von diesen bilateralen Abkommen zwischen Serbien und den vier EU-Ländern, da sie nun Zugang zu ähnlichen Erstattungsmöglichkeiten in diesen Ländern haben, vorbehaltlich der jeweiligen innerstaatlichen Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahren.
Fazit
Der Abschluss des Abkommens über die Mehrwertsteuer-Gegenseitigkeit spiegelt eine schrittweise Verbesserung der serbischen Herangehensweise an die grenzüberschreitende Mehrwertsteuer wider, insbesondere im Hinblick auf EU-Länder. Durch die Erweiterung des Gegenseitigkeitsnetzwerks wird das serbische Mehrwertsteuersystem für ausländische Unternehmen zugänglicher. Dies kann Unternehmen dabei helfen, Kosten zu senken und den Cashflow zu verbessern, indem sie Mehrwertsteuer zurückfordern, die zuvor nicht erstattungsfähig war – ein bedeutender Vorteil für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
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