Der Rechtsstreit um die Umsatzsteuer in Georgia landet erneut vor dem Berufungsgericht
Der Rechtsstreit zwischen Uber und dem Finanzministerium von Georgia bezüglich der nicht entrichteten Umsatzsteuer trat in eine neue Phase ein, da der Oberste Gerichtshof von Georgia die Klage von Uber hinsichtlich der Umsatzsteuerpflichten für den Zeitraum vor dem Urteil „South Dakota gegen Wayfair“ zur weiteren Prüfung an das Berufungsgericht des Bundesstaates zurückverwiesen hat. Infolgedessen sind frühere Feststellungen nicht rechtskräftig und müssen auf einer niedrigeren gerichtlichen Ebene erneut geprüft werden, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Überblick über den Rechtsstreit Uber gegen Georgia DOR
Im Jahr 2014 begann Uber, Fahrgästen eine „Safe Rides Fee“ für über seine App gebuchte Fahrten in Rechnung zu stellen. Die Gebühr wurde als pauschaler, separat ausgewiesener Posten auf den Kundenbelegen ausgewiesen und sollte eine Reihe von sicherheitsbezogenen Initiativen finanzieren, darunter die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Hintergrund- und Vorstrafenüberprüfungen der Fahrer, verbesserte Sicherheitsfunktionen der App, Fahrerschulungen und Systeme zur Reaktion auf Zwischenfälle. Bemerkenswert ist, dass die Gebühren nicht an die Fahrer weitergegeben wurden und sowohl von den Fahrereinnahmen als auch von Ubers eigenen Servicegebühren getrennt gehalten wurden.
Das DOR führte eine Steuerprüfung für den Zeitraum von Juli 2012 bis Juni 2015 durch und kam zu dem Schluss, dass Uber es versäumt hatte, Umsatzsteuer auf die Fahrpreise der Fahrgäste in diesem Bundesstaat zu erheben. Nach dieser Prüfung benannte Uber die Gebühr in „Buchungsgebühr“ um. Dennoch erließ das DOR einen Steuerbescheid, den Uber vor Gericht anfocht.
Im Jahr 2022 wies das Tribunal Court den Antrag von Uber auf ein summarisches Urteil zurück und entschied in der Frage der Haftung zugunsten des DOR. Das Tribunal Court legte jedoch nicht den genauen Betrag fest, den Uber schuldete, und der Fall wurde an das DOR zurückverwiesen, um die fällige Steuer zu berechnen. Dies führte zu einer zweiten Entscheidung des Gerichts, in der es feststellte, dass die Gebühr Teil des Gesamtverkaufspreises der Beförderungsdienstleistungen ist und daher nach staatlichem Recht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden muss, was einer ausstehenden Umsatzsteuer in Höhe von fast 9 Millionen US-Dollar entspricht.
Im Jahr 2024 bestätigte das Oberste Gericht von Fulton County das Urteil des Tribunal Court und bekräftigte, dass das DOR befugt ist, Uber zu besteuern. In seinem Urteil wies das Gericht auch auf die praktischen Schwierigkeiten hin, Umsatzsteuer von Tausenden einzelner Fahrer einzuziehen, deren Unterlagen möglicherweise inkonsistent sind und deren Tätigkeit sich häufig ändert, und bezeichnete einen solchen Ansatz als administrativ undurchführbar. Im Gegensatz dazu wurde festgestellt, dass Uber in einer weitaus besseren Position sei, die Steuer im Namen des Systems einzuziehen und abzuführen.
Das Berufungsgericht von Georgia bestätigte dieses Urteil im März 2025, woraufhin Uber vor dem Obersten Gerichtshof von Georgia Berufung einlegte und geltend machte, dass das Urteil der Vorinstanz dem DOR in unzulässiger Weise beispiellose und praktisch unbegrenzte Befugnisse einräumt. Mit der jüngsten Entscheidung wies der Oberste Gerichtshof von Georgia das Berufungsgericht an, die Anfechtung von Uber hinsichtlich der Auferlegung von Umsatzsteuerpflichten für Zeiträume vor dem „Wayfair“-Urteil zu prüfen.
Fazit
Der anhaltende Rechtsstreit spiegelt die allgemeine Herausforderung wider, bestehende Umsatzsteuerregelungen auf marktplatzbasierte Geschäftsmodelle anzuwenden, die in früheren gesetzlichen Regelungen nicht eindeutig behandelt wurden. Die Entscheidung in diesem Fall könnte Auswirkungen weit über Uber hinaus haben, sodass alle in der Branche tätigen Unternehmen die weiteren Entwicklungen beobachten sollten.
Quelle: Bloomberg, Georgia Tax Tribunal, Sales Tax Institute, VATabout
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