Ukraine: DAC7-Vorschriften für digitale Plattformen verabschiedet
Im September 2025 gab das ukrainische Finanzministerium bekannt, dass das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung gebilligt habe, um die DAC7-Richtlinie der EU und die OECD-Mustervorschriften für die Berichterstattung durch Plattformbetreiber umzusetzen. Der Gesetzentwurf hat inzwischen die erste Lesung im Parlament durchlaufen, was einen bedeutenden Schritt in Richtung der Regulierung und Besteuerung von über digitale Plattformen erzielten Einkünften darstellt.
DAC-7-Regeln und Zeitplan für die Umsetzung
Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit der DAC 7 der EU und den Modellregeln der OECD und zielt darauf ab, die Transparenz in der digitalen Wirtschaft zu erhöhen, indem Plattformbetreiber verpflichtet werden, Informationen über Verkäufer und Dienstleister zu erheben und zu melden, die über ihre Plattformen Einkünfte erzielen. Ein wesentliches Merkmal des Systems ist die Einführung einer steuerlichen Vorzugsbehandlung für bestimmte qualifizierte Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden.
Nach dem Gesetz würden qualifizierte Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden, mit einem ermäßigten Steuersatz von 5 % besteuert, sofern das Jahreseinkommen der Person das 834-Fache des am 1. Januar des Berichtsjahres geltenden Mindestlohns nicht übersteigt. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine begrenzte Befreiung für Einkünfte aus dem Verkauf von Waren über digitale Plattformen vor, sofern die Verkäufer bestimmte Kriterien erfüllen.
Der Gesetzentwurf sieht erhebliche finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, darunter eine Geldstrafe in Höhe des 100-fachen des Mindestlohns bei Nichtvorlage der erforderlichen Meldungen, eine Strafe in Höhe des 0,5-fachen des Mindestlohns bei verspäteter Einreichung sowie eine Strafe in Höhe des 0,5-fachen des Mindestlohns für jeden betroffenen Verkäufer bei unrichtiger oder unvollständiger Meldung.
Was den Zeitplan für die Umsetzung betrifft, sollen die Registrierungsanforderungen ab dem 1. November 2026 in Kraft treten, was bedeutet, dass sich sowohl inländische als auch nicht ansässige Betreiber, die in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen, bei den ukrainischen Steuerbehörden registrieren lassen müssen, bevor das Meldeverfahren voll funktionsfähig ist. Die meisten Steuer- und Meldebestimmungen, einschließlich des Vorzugssatzes von 5 %, gelten ab dem 1. Januar 2027, und der erste Berichtszeitraum umfasst das Kalenderjahr 2027. Plattformbetreiber müssen daher ihre ersten Jahresberichte Anfang 2028 erstellen und einreichen.
Fazit
Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist sowohl politisch als auch wirtschaftlich von Bedeutung, da sie die umfassenderen Verpflichtungen der Ukraine gegenüber internationalen Institutionen, darunter dem IWF, der OECD und der Europäischen Union, unterstützt. Obwohl der Gesetzentwurf die erste Lesung passiert hat, muss er noch einer weiteren parlamentarischen Prüfung und Überarbeitung unterzogen werden, bevor er in Kraft treten kann.
In der zweiten Lesung könnten bestimmte Änderungen am Umfang der Berichtspflichten, den Umsetzungsfristen und den technischen Compliance-Anforderungen für Plattformbetreiber und Steuerpflichtige vorgenommen werden. Daher sollten alle betroffenen Parteien die endgültige Fassung des Gesetzes im Auge behalten, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Quelle: Ukrainisches Parlament, VATabout
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