Mehrwertsteuer auf spanische Fußballtickets: Wichtige Vorschriften der DGT
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Die spanische Generaldirektion für Steuern (DGT) hat die Mehrwertsteuerregelungen präzisiert, insbesondere hinsichtlich des Mehrwertsteuersatzes, der für Fußballtickets gilt. In der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung konzentrierte sich die DGT auf Tickets für Spiele der Primera RFEF, der dritten Spielklasse des spanischen Männerfußball-Ligasystems, sowie auf Spiele im Rahmen der Copa del Rey, Spaniens wichtigstem nationalen Fußballpokalwettbewerb.
Mehrwertsteuerregelungen für Fußballtickets
Nach der allgemeinen Regelung unterliegt der Ticketverkauf in Spanien dem regulären Mehrwertsteuersatz von 21 %, während Amateursportveranstaltungen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % besteuert werden. Die DGT stellte jedoch fest, dass der Mehrwertsteuersatz für Fußballtickets nicht allein durch die formale Einstufung eines Wettbewerbs bestimmt wird.
Daher ist das entscheidende Kriterium für die Bestimmung des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes die Art des Wettbewerbs, nämlich ob es sich um einen Amateur- oder einen Profiwettbewerb handelt. Um festzustellen, welche Mehrwertsteuersätze gelten, legte die DGT nicht nur die Mehrwertsteuergesetzgebung aus, sondern auch Sportvorschriften, einschließlich des wichtigsten spanischen Sportgesetzes, sowie die Einstufung von Wettbewerben durch den spanischen nationalen Sportverband.
Unter Berücksichtigung aller Fakten und einschlägigen Bestimmungen kam die DGT zu dem Schluss, dass Eintrittskarten für Spiele der Primera RFEF dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, da der Wettbewerb als nicht-professionell gilt und nicht regelmäßig Profimannschaften beteiligt sind.
Im Gegensatz dazu werden Spiele der Copa del Rey mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 21 % besteuert. Die DGT stellte fest, dass die Copa del Rey zwar streng genommen nicht als rein professioneller Wettbewerb definiert ist, die beständige Teilnahme von Vereinen aus den höchsten spanischen Profiligen jedoch bedeutet, dass sie für Mehrwertsteuerzwecke nicht als Amateurwettbewerb behandelt werden kann.
Fazit
Die DGT betonte, dass das entscheidende Kriterium für die Festlegung des auf den Ticketverkauf für Fußballspiele anwendbaren Mehrwertsteuersatzes darin besteht, ob regelmäßig Profimannschaften teilnehmen. Infolge dieser Entscheidung können nur Wettbewerbe, die sowohl den Status eines nicht-professionellen Wettbewerbs haben als auch tatsächlich frei von einer regelmäßigen Beteiligung von Profimannschaften sind, vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren. Jeder andere Wettbewerb, an dem Profimannschaften teilnehmen, unterliegt dem Standard-Mehrwertsteuersatz.
Quelle: Generaldirektion für Steuern
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